
Mit Rollstuhl zurück ins Arbeitsleben
Nach einer schweren Erkrankung veränderte sich das Leben von Armin Rolf* (Name geändert) grundlegend: Seitdem ist das 58-Jährige VdK-Mitglied querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen – er kann nicht länger als Lkw-Fahrer arbeiten. Trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen will er sich nicht aus dem Berufsleben zurückziehen. Sein Arbeitgeber unterstützt ihn dabei, doch Armin benötigt ein behindertengerechtes Fahrzeug. Die Rentenversicherung lehnt den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben jedoch ab.

Viele Jahre war Armin Rolf als Lkw-Fahrer tätig. Diesen Beruf kann er zwar nicht mehr ausüben, doch sein Arbeitgeber will nicht auf den erfahrenen Mitarbeiter verzichten. Deswegen bietet er ihm einen komplett auf ihn zuschnitten Arbeitsplatz als Disponent mit einem rollstuhlgerechten Arbeitsplatz an. Das ist ganz im Sinne von Armin Rolf, der ebenfalls weiterhin arbeiten möchte. Nach seiner Erkrankung ist er teilweise erwerbsgemindert und kann täglich mehrere Stunden arbeiten. Seine Arbeit gibt ihm Struktur, soziale Kontakte und auch das Gefühl, gebraucht zu werden.
Antrag auf Kraftfahrzeughilfe
Um seinen Arbeitsplatz und auch gelegentliche Termine auf Baustellen selbstständig erreichen zu können, beantragte er bei der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Kraftfahrzeughilfe. Neben der Anschaffung des Fahrzeugs ist eine umfangreiche behinderungsbedingte Zusatzausstattung erforderlich.
Aufgrund seiner Körpergröße von mehr zwei Metern kommt nur ein größeres Fahrzeug infrage. Kleinere Fahrzeuge scheiden aus: Beim Einsteigen und Sitzen stößt Armin Rolf an. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf rund 100.000 Euro.
Dann die Überraschung: Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung lehnt den Antrag ab. Nach ihrer Auffassung läge die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht vor. Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung argumentierte, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch die beantragte Leistung nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden könne. Da Armin Rolf seinen bisherigen Beruf als Lkw-Fahrer nicht mehr ausüben könne, sei er aus Sicht der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung voll erwerbsgemindert.
Ablehnender Bescheid: Widerspruch durch Sozialverband VdK
Armin Rolf wendet sich deswegen an den Sozialverband VdK. Der zuständige Sozialrechtsreferent der VdK-Beratungsstelle in Südwürttemberg-Hohenzollern legte Widerspruch ein.
Der Sozialverband VdK macht deutlich, dass die Argumentation der Rentenversicherung nicht nachvollziehbar sei. Zwar könne Armin Rolf nicht mehr als Lkw-Fahrer arbeiten, seine Erwerbsfähigkeit sei jedoch keineswegs vollständig aufgehoben. Für leichte Tätigkeiten an einem rollstuhlgerechten Arbeitsplatz sei ihm weiterhin eine Leistungsfähigkeit attestiert worden. Sein Arbeitgeber habe zudem bereits einen geeigneten Arbeitsplatz als Disponent geschaffen und ausdrücklich erklärt, dass er den langjährigen Mitarbeiter weiterhin beschäftigen wolle.
Entscheidend sei, dass Armin Rolf seinen Arbeitsplatz überhaupt erreichen könne. Dafür benötige er ein entsprechend umgebautes Fahrzeug. Auch hinsichtlich seiner Fahreignung bestanden keine Bedenken. Durch die Kraftfahrzeughilfe werde seine Teilhabe am Arbeitsleben erst ermöglicht und seine Erwerbsfähigkeit im Sinne des Gesetzes wiederhergestellt.
Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellen
Der VdK-Sozialrechtsreferent verweist auf die große Bedeutung der Arbeit für den Betroffenen. Die Möglichkeit, weiterhin berufstätig zu sein, stärke seine Selbstständigkeit, seine gesellschaftliche Teilhabe und sein psychisches Wohlbefinden. Die Beschäftigung ermögliche ihm, weiterhin einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten und ein eigenes Einkommen zu erzielen. Daher beantragt der Sozialverband VdK eine erneute Prüfung des Sachverhalts. Mit Erfolg!
Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung lenkt ein und bewilligte die Kraftfahrzeughilfe einschließlich der erforderlichen behinderungsbedingten Zusatzausstattung. Insgesamt wurden Leistungen in Höhe von rund 97.500 Euro zugesprochen.
Vom ursprünglichen Antrag bis zur Bewilligung vergingen allerdings mehr als zwei Jahre. Für Armin Rolf hat sich die Ausdauer dennoch gelohnt. Dank der Unterstützung des Sozialverbandes VdK kann er nun seinen Arbeitsplatz selbstständig erreichen und weiterhin am Arbeitsleben teilhaben.
Dieser Fall zeigt: Leistungen zur Teilhabe sind für Menschen mit Behinderung essenziell. Sie ermöglichen den Zugang zum Arbeitsleben und fördern Selbstbestimmung. Nicht jeder ablehnende Bescheid eines Rehabilitations-Trägers ist rechtlich zutreffend. Deshalb kann es sich lohnen, Bescheide prüfen zu lassen und mit fachkundiger Unterstützung Widerspruch einzulegen.
Hilfe durch den Sozialverband VdK
Der Sozialverband VdK unterstützt seine Mitglieder dabei,Externer Link: ihre sozialrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Allein in Baden-Württemberg stehen dafür Externer Link:34 VdK-Beratungsstellen zur Verfügung.



