Hinweisgebersystem
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hat für uns oberste Priorität. Wir wollen sicherstellen, dass deren Einhaltung auch in Zukunft gewährleistet ist. Hierzu ist es wichtig, dass uns Verstöße und Fehlverhalten gemeldet werden. Nur so können wir diese korrigieren und in Zukunft unterbinden.
Um die Meldung von Verstößen und das Erteilen von Hinweisen zu ermöglichen, setzen wir ein Hinweisgebersystem ein. Dieses System bietet unseren Mitarbeitenden, Mitgliedern, Dienstleistern und anderen Partnern oder Personen mit Bezug zum Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. die Möglichkeit, über eine gesicherte Onlineplattform Verstöße zu melden. Eingehende Meldungen werden ernsthaft geprüft und entsprechend behandelt.
Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln und versuchen, richtiges Verhalten zu fördern und zur Aufklärung von Fehlverhalten beizutragen, gewährleisten wir den größtmöglichen Schutz. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Für alle betroffenen Personen gilt stets die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen werden konnte.