Beratung und Vertretung im Sozialrecht

Wenn’s drauf ankommt, sind wir da! 

Unsere Kernkompetenz ist die Beratung im Sozialrecht. Dabei geht es um Leistungen der Kranken-, der Pflege-, der Arbeitslosen-, der ­Unfall- oder der Rentenversicherung. Unsere erfahrenen VdK-Juristen setzen sich für die Rechte unserer Mitglieder ein.

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Der Sozialverband VdK hat darum gekämpft, dass mein Unfall als Wegeunfall anerkannt wurde.

Ralf Holzner

Oft wird es Betroffenen sehr schwer gemacht, Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen. In solchen Fällen sind wir für unsere Mitglieder da. Zum Beispiel, wenn Geld zum Leben fehlt oder es um die Anerkennung einer Berufskrankheit geht.

Unsere VdK-Juristen klären Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf. Außerdem unterstützen sie bei der Antragsstellung und vertreten Sie auch vor Gericht. Engagiert kämpfen sie für Ihr Recht vor den Sozialgerichten bis hin zum Externer Link:Bundessozialgericht. Damit Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.

Was regelt das Sozialrecht eigentlich?

Das Sozialrecht soll sicherstellen, dass alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland in Würde leben können. Deshalb regelt das Sozialrecht zahlreiche Leistungen, die jedem zustehen: bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Behinderung, Gesundheit, Pflege oder Armut.

Hierbei können wir helfen!

Wir beraten in diesen Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Soziales Entschädigungsrecht

Wir helfen Ihnen zum Beispiel, wenn:

  • Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde,
  • Sie um die Anerkennung Ihrer Behinderung kämpfen,
  • Sie Ihren Antrag auf Krankengeld durchsetzen wollen,
  • Sie Fragen zur Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Kranken- und Pflegekasse haben,
  • Sie um die Anerkennung einer Berufskrankheit kämpfen
  • Externer Link:sowie in vielen weiteren Fällen.

So helfen wir

Unsere Beratung im Sozialrecht ist grundsätzlich kostenlos und durch den Externer Link:Mitgliedsbeitrag gedeckt. Steht ein Widerspruchs- oder Klageverfahren an, kann sich das ändern.

Externer Link:Mögliche Kosten werden zunächst von Ihrem VdK-Juristen individuell ermittelt und es wird geprüft, ob eine kostensenkende Hilfsbedürftigkeit besteht. Wird ein Fall gewonnen, übernimmt die Gegenseite die anfallenden Kosten. 

Jemand sucht über sein Smartphone und die App "Google Maps" nach der Wegbeschreibung zum Sozialverband VdK Beratungsstelle Stuttgart

Wir sind auch in Ihrer Nähe!

In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 34 VdK-Beratungsstellen. Nutzen Sie am besten die anrufschwächeren Zeiten in den Mittagsstunden oder schreiben Sie eine E-Mail an Ihre zuständige VdK-Beratungsstelle. Wir rufen Sie gerne zurück.

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