Häufige Fragen rund um den VdK
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im Sozialverband VdK? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen und haben für Sie zusammengefasst, was Sie über eine VdK-Mitgliedschaft wissen müssen.
Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verein. Er bietet seinen Mitgliedern Externer Link:sozialrechtliche Beratung bei Fragen und Problemen. Zum Beispiel zur Rente, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Anerkennung einer Schwerbehinderung und anderem.
Außerdem vertritt der Sozialverband VdK die sozialpolitischen Interessen der Mitglieder gegenüber der Politik – und setzt sich damit für soziale Gerechtigkeit und ein soziales Miteinander ein. Zum Beispiel durch eine Externer Link:ehrenamtliche Tätigkeit. Auch bietet der Sozialverband VdK viele Freizeitaktivitäten vor Ort an.
Um eine Beratung vor Ort zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Ihre VdK-Beratungsstelle. Nutzen Sie hierfür unsere Beratungsstellensuche oder wenden Sie sich an den VdK-Landesverband:
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart
Telefon 0711 619 56-0
Telefax 0711 619 56-99
Externer Link:baden-wuerttemberg@vdk.de
Wenn Sie eine sozialrechtliche Frage oder ein sozialrechtliches Problem haben, dann können Sie sich an den Sozialverband VdK wenden. Die sozialrechtliche Beratung des VdK erfolgt durch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Externer Link:VdK-Beratungsstellen. Wenn Sie bereits VdK-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreisverband vor Ort. Wenn Sie Ihren Ansprechpartner nicht kennen, hilft Ihnen unsereExterner Link: Beratungsstellensuche sowie Ihr VdK-Landesverband gerne weiter:
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart
Tel.: 0711 619 56-0
Fax : 0711 619 56-98
Externer Link:baden-wuerttemberg@vdk.de
Nein! Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzt ausschließlich zu sozialrechtlichen Fragen. In anderen Rechtsgebieten – wie etwa dem Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht – berät der VdK nicht.
Natürlich! Alle sind bei uns herzlich willkommen. Ganz egal ob jung oder alt, mit oder ohne Behinderung, unabhängig von der Herkunft oder Nationalität.
Wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen, können Sie Externer Link:direkt online Mitglied werden. Oder drucken Sie unser Externer Link:Beitrittsformular aus und schicken es direkt an uns – wir freuen uns auf Sie!
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart
Tel.: 0711 619 56-0
Fax : 0711 619 56-98
Externer Link:baden-wuerttemberg@vdk.de
Ehegatten, Kinder und Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft zahlen nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrages. Nutzen Sie am besten unser Externer Link:Online-Beitrittsformular oder drucken Sie unser Beitrittsformular aus. Vergessen Sie nicht, das Feld für Ehegatte/Lebensgefährte/Kind anzukreuzen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an:
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart
Tel.: 0711 619 56-0
Fax : 0711 619 56-98
Externer Link:baden-wuerttemberg@vdk.de
Die Externer Link:VdK-Beratungsstellen für Sozialrecht sind in der Regel von Montag bis Donnerstag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie am Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die VdK-Beratungsstelle in Stuttgart ist Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass in den Ferienzeiten die Öffnungszeiten ggf. abweichen können. Eine aktuelle Übersicht finden Sie Externer Link:hier. Haben Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft, möchten Ihre Adresse, Kontoverbindungen oder ähnliches ändern, wenden Sie sich bitte an den VdK-Landesverband oder an Ihren VdK-Bezirksverband. Die Kontaktdaten finden Sie Externer Link:hier.
Im Landesverband Baden-Württemberg e.V. kann jeder für 72 € im Jahr (6 €/Monat) Mitglied werden (ab 1. Januar 2025: 84 € im Jahr). Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder (bis 35 Jahre) sowie Empfänger von Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung - nach SGBkurz fürSozialgesetzbuch XII) zahlen nur die Hälfte. Familien (Ehepartner und Kind(er)) zahlen 126 € pro Jahr (ab 1. Januar 2025: 147 € pro Jahr). Die Tarife finden Sie hier auf einen Blick.
Bitte beachten Sie, dass der Sozialverband VdK keinen deutschlandweit einheitlichen Mitgliedsbeitrag hat. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind je nach Landesverband unterschiedlich und liegen zwischen fünf und sieben Euro. In einem anderen Bundesland können somit andere Mitgliedsbeiträge anfallen.
Für VdK-Mitglieder ist die sozialrechtliche Beratung in den VdK-Beratungsstellen grundsätzlich kostenlos und durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Sofern unsere VdK-Juristen für Sie aktiv werden, können Externer Link:weitere Kosten anfallen.
Ja, das ist möglich. Sie können Ihren VdK-Mitgliedsbeitrag gemäß § 10 b Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerlich absetzen, die Beiträge sind bei der Lohn- und Einkommensteuer also abzugsfähig.
Sobald wir Sie in unserer Rechtsberatung nicht nur beraten, sondern für Sie in Widerspruchs- oder Klageverfahren aktiv werden, können Externer Link:weitere Kosten anfallen. Diese Kosten werden von Ihrem VdK-Juristen vorab individuell ermittelt und geprüft, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht. Wird ein Fall gewonnen, übernimmt die Gegenseite die anfallenden Kosten.
Sofern Sie eine schriftliche Bestätigung über die Zahlung des VdK-Mitgliedsbeitrag benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitgliederverwaltung in Stuttgart.
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart
Externer Link:mitgliederverwaltung-bw@vdk.de
Nein, der Sozialverband VdK darf keine Anwälte empfehlen.
Nein. Der VdK ist eine gemeinnützige Organisation, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.
Nein. Der VdK ist eine gemeinnützige Organisation, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.
Wenn Sie sich für ein Externer Link:Ehrenamt im VdK interessieren, sind Sie in guter Gesellschaft! Im Sozialverband VdK sind bundesweit mehr als 60.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv. Ohne sie wäre der Verband mit seinen über 2,2 Millionen Mitgliedern gar nicht denkbar.
Die Ehrenamtler im VdK stehen für Solidarität, Menschlichkeit, Engagement – die zentralen Begriffe des Sozialverbands VdK. Auch Sie können sich engagieren. Wir freuen uns über Ihre ehrenamtliche Mithilfe! Informationen dazu erhalten Sie bei Externer Link:Ihrem Bezirksverband.
Die Satzung unserer Verbandsstufen können Sie auf bei Externer Link:uns als PDF-Datei herunterladen. Sobald Sie Mitglied bei uns sind, erhalten Sie die Satzung automatisch per Post.
Unsere Kreis- und Ortsverbände sind auf vielen Externer Link:verschiedenen Messen zu finden. Fragen Sie am besten bei Ihrem Externer Link:VdK-Ortsverband nach.
Auf unserer Externer Link:Download-Seite finden Sie zahlreiche Broschüren und Flyer zum Herunterladen. Auch der Externer Link:VdK-Deutschland bietet verschiedene Publikationen an.
Der Verbandsname „VdK“ war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen „Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.“.
Seitdem hat sich der Verband vom ehemaligen Kriegsopferverband zum großen, modernen Sozialverband entwickelt. Heute heißt der Verband offiziell Sozialverband VdK Deutschland e.V.