Kategorie Pflege| Pflegeversicherung| Pflege zu Hause
Streichung des Entlastungsbetrags ist kurzsichtig
Zum Entwurf der Pflegereform – der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert: Erhaltet den Entlastungsbetrag, vereinfacht den Zugang zu Entlastungsangeboten und finanziert die Pflegeversicherung solidarisch und verlässlich!
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. sieht den Reformentwurf zur Pflegeversicherung von Bundesministerin Warken kritisch. Zwar ist unbestritten, dass die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und strukturell weiterentwickelt werden muss. Eine Reform darf jedoch nicht vorrangig über Leistungskürzungen zulasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen erfolgen.
„Besonders problematisch ist der vorgesehene Wegfall des Entlastungsbetrags. Dieser Betrag ist gerade für Menschen in häuslicher Pflege eine wichtige niedrigschwellige Unterstützung im Alltag. Er hilft bei Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftlicher Entlastung und trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige länger selbstbestimmt zu Hause leben können“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Hart betroffen wären Menschen mit Pflegegrad 1. Für sie ist der Entlastungsbetrag häufig die einzige praktisch nutzbare Leistung der Pflegeversicherung. Eine Streichung würde bedeuten, dass frühe Hilfe wegfällt, obwohl sie gerade dazu dient, eine Verschlechterung der Pflegesituation zu vermeiden. Auch pflegende Angehörige würden zusätzlich belastet. Was bisher durch anerkannte Unterstützungsangebote aufgefangen werden kann, müsste künftig noch stärker von Familien übernommen oder privat bezahlt werden. Menschen mit geringem Einkommen wären hiervon besonders betroffen.“
Der Wegfall des Entlastungsbetrags sei sozialpolitisch falsch und kurzsichtig. Er spare nicht nachhaltig, sondern verlagere Kosten auf Angehörige, Kommunen und Sozialhilfeträger. Der VdK Baden-Württemberg e.V. fordert deshalb, den Entlastungsbetrag zu erhalten, den Zugang zu Entlastungsangeboten zu vereinfachen und die Pflegeversicherung solidarisch sowie verlässlich zu finanzieren.
Erneut bemängeln wir außerdem, dass keinerlei Maßnahmen angedacht sind, einen Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen. Während sich die gesetzliche Pflegeversicherung in einer eklatanten Finanznot befindet, verfügt die private Pflegeversicherung über eine Rücklage von mehr als 50 Milliarden Euro. Das empfinden die Menschen als zutiefst ungerecht. Das Potenzial dieser 50 Milliarden muss endlich in die Reformüberlegungen mit einbezogen werden! Wir fordern seit Jahren eine solidarische einheitliche Pflegeversicherung, in die alle einzahlen. Niemand würde dadurch schlechter gestellt – die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung sind gleich – doch alle Menschen in unserem Land wären dadurch bessergestellt und Pflegebedürftigkeit würde nicht zwangsläufig immer stärker in die Sozialhilfe führen.“
PM: Streichung des Entlastungsbetrags ist kurzsichtig