Kategorie Sozialpolitik Pflege

Koalitionsverhandlungen: Vergesst die Pflege nicht!

Von: Julia Nemetschek-Renz

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert die Verankerung konkreter Maßnahmen für eine bezahlbare stationäre Pflege im Koalitionsvertrag!

Außenansicht des Landtags Baden-württemberg in Stuttgart: Ein gläsenernes Gebäude im Hintergrund, in dem sich ein gegenüberliegendes Gebäude mit einer Kuppel spiegelt. Vor dem Gebäude eine grüne Wiese und ein Brunnen. Im Hintergrund ist die Spitze eines Berges zu erkennen mit zahlreichen Häusern.
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„Pflege ist kein Randthema, sondern eine der größten sozialen Fragen unserer Zeit. Sie darf in den Koalitionsverhandlungen nicht vergessen werden“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Die bezahlbare stationäre Pflege ist eines der Themen, das die Menschen im Land am stärksten bewegt. Schon heute ist jeder dritte Pflegeheimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. Wir verstehen nicht, dass das Thema Pflege im Sondierungspapier keine Rolle gespielt hat.“

Dabei ist Pflege in Baden-Württemberg schon jetzt besonders teuer, der durchschnittliche Eigenanteil liegt im Jahr 2026 bei über 3.500 Euro monatlich im ersten Jahr. Und die Bundespolitik plant, die Pflegeheimbewohner im Zuge der Pflegereform sogar noch stärker zu belasten. Es soll schwerer werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden – das gilt für die ambulante und die stationäre Pflege. Außerdem sollen die gestaffelten Zuschüsse der Pflegeversicherung, mit denen der Eigenanteil im Pflegeheim gesenkt wird, langsamer anwachsen als bisher.

„Die künftige Landesregierung muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen spürbar zu entlasten – auch daran wird sie sich messen lassen müssen. Konkrete verbindliche Maßnahmen müssen im Koalitionsvertrag verankert werden. Ein erster Schritt könnte der Wiedereinstieg des Landes in die Investitionskostenförderung sein. Jeder stationär Pflegebedürftige wäre damit spürbar entlastet“, sagt VdK-Vorsitzender Hans-Josef Hotz.

Die Investitionskosten als Teil des Eigenanteiles liegen aktuell im Schnitt bei 461 Euro. Nach dem Elften Sozialgesetzbuch ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten.