Stellungnahme: Reformentwurf zur Pflegeversicherung
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sieht den vorliegenden Reformentwurf zur Pflegeversicherung mit großer Sorge. Der Entwurf verfolgt erkennbar das Ziel, die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren. Dieses Ziel ist angesichts der demografischen Entwicklung und der wachsenden Versorgungslasten nachvollziehbar. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass zentrale Einsparungen ausgerechnet bei pflegebedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen ansetzen.

Nach den öffentlich berichteten Eckpunkten soll die Reform Einsparungen in erheblicher Milliardenhöhe erzielen; genannt werden unter anderem Einsparungen von rund elf Milliarden Euro sowie Einschnitte bei Leistungen, strengere Zugangsvoraussetzungen und reduzierte Ansprüche. Aus Sicht des VdK Baden-Württemberg darf eine Pflegereform jedoch nicht primär als Kürzungsprogramm konstruiert werden. Pflege ist kein haushaltspolitischer Verschiebebahnhof, sondern Teil der sozialen Daseinsvorsorge.
Erneut bemängeln wir, dass keinerlei Maßnahmen angedacht sind, einen Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen. Während sich die gesetzliche Pflegeversicherung in einer eklatanten Finanznot befindet, verfügt die private Pflegeversicherung über eine Rücklage von mehr als 50 Milliarden Euro. Das empfinden die Menschen als zutiefst ungerecht. Das Potenzial dieser 50 Milliarden muss endlich in die Reformüberlegungen mit einbezogen werden! Wir fordern seit Jahren eine solidarische einheitliche Pflegeversicherung, in die alle einzahlen. Niemand würde dadurch schlechter gestellt – die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung sind gleich – doch alle Menschen in unserem Land würden dadurch bessergestellt sein, und Pflegebedürftigkeit würde nicht zwangsläufig immer stärker in die Sozialhilfe führen.
1. Wegfall des Entlastungsbetrags wäre sozialpolitisch falsch
Besonders kritisch ist der geplante Wegfall beziehungsweise die Einschränkung des Entlastungsbetrags. Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit bis zu 131 Euro monatlich, also bis zu 1.572 Euro jährlich, und steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu; ausdrücklich gilt dies auch für Menschen mit Pflegegrad 1.
Gerade für Menschen mit niedrigem Pflegegrad ist dieser Betrag keine Nebenleistung, sondern oft der einzige konkrete Leistungsanspruch, der im Alltag tatsächlich entlastet. Er ermöglicht etwa Unterstützung im Haushalt, Begleitung, Betreuung oder andere anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Leistung stabilisiert häusliche Pflegearrangements, bevor Überforderung, Vereinsamung oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands eintreten.
Der VdK Baden-Württemberg hält es deshalb für verfehlt, gerade diese niedrigschwellige Leistung zu streichen oder wesentlich einzuschränken. Eine solche Maßnahme würde den präventiven Charakter der Pflegeversicherung schwächen. Wer frühe Unterstützung kappt, riskiert spätere, deutlich höhere Folgekosten: durch Verschlechterung des Pflegezustands, häufigere Krankenhausaufenthalte, frühere stationäre Pflege oder stärkere Belastung der Sozialhilfeträger.
2. Besondere Härten für Pflegegrad 1
Besonders hart träfe ein Wegfall des Entlastungsbetrags Menschen mit Pflegegrad 1. Diese Personengruppe hat regelmäßig noch keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in dem Umfang, wie er bei höheren Pflegegraden besteht. Der Entlastungsbetrag ist daher für viele Betroffene die zentrale praktische Hilfe im Alltag.
Pflegegrad 1 betrifft Menschen, die zwar noch vergleichsweise selbstständig sind, aber bereits erkennbare Einschränkungen bei Mobilität, Alltagsbewältigung, kognitiven Fähigkeiten oder Selbstversorgung haben. Gerade bei beginnender Demenz, chronischer Erkrankung, altersbedingter Gebrechlichkeit oder sozialer Isolation kann eine kleine, verlässliche Unterstützung entscheidend sein.
Aus Sicht des VdK Baden-Württemberg wäre der Wegfall des Entlastungsbetrags daher eine Kürzung an der falschen Stelle. Er würde Menschen treffen, die nicht „zu wenig pflegebedürftig“ sind, sondern deren Hilfebedarf gerade frühzeitig aufgefangen werden muss. Pflegepolitik darf nicht erst dann reagieren, wenn Menschen bereits stark pflegebedürftig oder Angehörige vollständig überlastet sind.
3. Belastung pflegender Angehöriger
Der Entlastungsbetrag kommt nicht nur den Pflegebedürftigen selbst zugute. Er entlastet auch pflegende Angehörige, die in Baden-Württemberg wie bundesweit den größten Teil der häuslichen Pflege tragen. Wird diese Leistung gestrichen, fällt ein Stück organisierter Unterstützung weg. Die Folge ist häufig nicht, dass der Bedarf verschwindet, sondern dass Angehörige noch mehr unbezahlte Arbeit übernehmen müssen.
Das ist sozialpolitisch kurzsichtig. Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das Pflegesystem. Werden sie weiter belastet, steigen die Risiken von Erschöpfung, Krankheit, Erwerbsunterbrechungen und finanzieller Unsicherheit. Die öffentlich berichtete Kritik am Reformentwurf bezieht sich auch auf Belastungen pflegender Angehöriger, etwa durch reduzierte Absicherung und gekürzte Ansprüche.
Aus Sicht des VdK Baden-Württemberg muss eine Reform pflegende Angehörige stärken, nicht zusätzliche Lasten auf sie verschieben.
4. Gefahr einer Kostenverlagerung auf Länder, Kommunen und Betroffene
Eine Leistungskürzung in der Pflegeversicherung bedeutet nicht automatisch eine reale Ausgabenminderung im Gesamtsystem. Häufig werden Kosten lediglich verlagert: auf Familien, auf Kommunen, auf Sozialhilfeträger oder auf die gesundheitliche Versorgung.
Bereits jetzt wird in der öffentlichen Debatte gewarnt, dass der Reformentwurf Mehrbelastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Kommunen verursachen könnte. Auch der Deutsche Städtetag und Ländervertreter sehen die Gefahr steigender Sozialhilfekosten.
Für Baden-Württemberg ist dies besonders relevant. Viele ältere Menschen leben allein, Angehörige wohnen nicht immer in unmittelbarer Nähe, und in ländlichen Räumen sind Unterstützungsangebote ohnehin nicht flächendeckend verfügbar. Wird der Entlastungsbetrag gestrichen, trifft dies gerade diejenigen, die sich private Unterstützung nicht leisten können. Wer finanziell bessergestellt ist, wird sich Hilfe einkaufen. Wer geringe Renten oder wenig Vermögen hat, verliert reale Teilhabe und Selbstständigkeit.
5. Reformbedarf ja — Kürzungslogik nein
Der VdK Baden-Württemberg bestreitet nicht, dass die Pflegeversicherung strukturell reformiert werden muss. Die Finanzierung muss verlässlich, solidarisch und demografiefest in Form einer allgemein verbindlichen Pflegeversicherung, in die allen einzahlen, ausgestaltet werden. Eine bloße Begrenzung oder Streichung von Leistungsansprüchen löst das Strukturproblem jedoch nicht.
Erforderlich sind insbesondere:
- Erhalt des Entlastungsbetrags mindestens in bisheriger Höhe;
- unbürokratischerer Zugang zu anerkannten Entlastungsangeboten;
- Ausbau niedrigschwelliger Unterstützungsstrukturen, insbesondere im ländlichen Raum;
- stärkere Absicherung pflegender Angehöriger;
- solidarische Finanzierungsreform, statt einseitiger Kürzungen bei Pflegebedürftigen;
- Dynamisierung der Leistungen, damit Preissteigerungen nicht schleichend zu Leistungskürzungen führen.
Eine Reform, die Leistungen kürzt, Zugangshürden erhöht und Entlastung reduziert, wird den Herausforderungen der Pflege nicht gerecht. Sie gefährdet das Vertrauen der Versicherten in die soziale Pflegeversicherung.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert Bundesgesundheitsministerin Warken auf, den Reformentwurf grundlegend zu überarbeiten. Der Wegfall des Entlastungsbetrags wäre ein sozialpolitisches Fehlzeichen. Er träfe gerade jene Menschen, die frühzeitig Unterstützung benötigen, um möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben zu können. Er belastete pflegende Angehörige zusätzlich und würde die Folgekosten lediglich in Familien, Kommunen und Sozialhilfe verschieben.
Eine zukunftsfeste Pflegeversicherung entsteht nicht durch Kürzungen bei den Schwächsten. Sie braucht eine solidarische Finanzierung, verlässliche Leistungen und einen klaren politischen Vorrang für häusliche Pflege, Prävention und Teilhabe. Der Entlastungsbetrag ist dafür ein kleines, aber zentrales Instrument. Er muss erhalten, vereinfacht und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.