Voraussetzungen für den Nahtlosigkeitsbezug von ALG I
Bei einer langwierigen Erkrankung erhält ein Arbeitnehmer in der Regel 6 Wochen sein volles Gehalt weiter ausbezahlt, danach bezieht er für einige Monate Krankengeld, maximal allerdings 72 Wochen. Wenn der erkrankte Arbeitnehmer auch nach Ablauf dieser Zeitspanne nicht genesen ist, kommt das Thema „Nahtlosigkeit“ ins Spiel. Was verbirgt sich hinter diesem sperrigen Begriff und warum kann ein Arbeitnehmer in diesem Fall ALG I beantragen, obwohl er eigentlich einen Job hat? Diese Fragen beantwortet Ronny Hübsch in „VdK gibt dir Recht!“.