Voraussetzungen für ALG II und die Berechnung von Wohnkosten
Der VdK unterstützt seine Mitglieder auch bei der Antragstellung von Hartz IV- oder auch ALG II-Anträgen und berät, wenn es Probleme gibt. Insbesondere der Bereich Wohnkosten-Berechnung wirft hier immer wieder Fragen auf. Ronny Hübsch, Jurist beim Sozialverband VdK erklärt, was „angemessen“ im Zusammenhang mit den Wohnkosten bedeutet und welche Möglichkeiten ein Antragsteller hat, um sich gegen seiner Meinung nach zu gering berechnete Wohnkosten zur Wehr zu setzen.