Kinderkrankengeld - welchen Anspruch habe ich?
Damit Eltern voll und ganz für ihre Kinder da sein können, wenn diese krank sind, gibt es einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den erweiterten Anspruch während der Pandemiezeit eingeführt. Hierbei hatte jedes Elternteil in den Jahren 2021 und 2022 einen Anspruch von jeweils 30 Tagen, maximal konnten so pro Elternteil 65 Tage im Jahr für ihre kranken Kinder beansprucht werden. Doch wie sieht es generell rechtlich aus beim Kinderkrankengeld: Muss es gesondert beantragt werden und was machen Eltern, wenn die Tage aufgebraucht sind? Diese und weitere Fragen klärt VdK-Jurist Ronny Hübsch in dieser Folge mit Moderatorin Nina Foto.
Kinderkrankentage konnten auch genutzt werden wenn Schule, Kindergarten oder bspw. die Klasse oder der die Kita-Gruppe geschlossen war oder der Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten eingeschränkt wurde.