Hinterbliebenenrente – mit was Sie im Ernstfall rechnen können
Wenn ein Ehepartner verstirbt, dann beginnt für die Hinterbliebenen nicht nur eine Zeit der tiefen Trauer, unter Umständen können sie auch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb haben Witwen und Witwer einen Anspruch auf die sogenannte Hinterbliebenenrente, umgangssprachlich besser bekannt als Witwenrente. VdK-Jurist Ronny Hübsch klärt im Gespräch mit Moderatorin Nina Foto unter anderem, wann Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, für wie lange damit gerechnet werden kann und welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.