Die Grundrente
Am 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur bisherigen Rente, den langjährig versicherte Rentnerinnen und Rentner mit unterdurchschnittlichem Einkommen erhalten sollen – ohne dafür extra einen Antrag stellen zu müssen. VdK-Jurist Ronny Hübsch gibt in diesem Kurzvideo einen ersten Überblick und erläutert, wer von der Grundrente profitiert.