Blockfrist im Krankengeldbezug
Im Krankheitsfall haben gesetzlich Versicherte das Anrecht auf Krankengeld – allerdings nur für eine bestimmte Zeit. Hinzukommt, dass diese Zeit auch dann befristet ist, wenn Patientinne und Patienten nicht durchgängig krankgeschrieben sind – sofern es sich um die gleiche Erkrankung handelt. VdK-Jurist Ronny Hübsch erläutert, was es mit der sogenannten Blockfrist auf sich hat und was es zu beachten gilt.