Kategorie Pflege Pflege im Heim

Mitwirkung und Pflegequalität in Gefahr

Von: Rebecca Schwarz

Trotz frühzeitiger Hinweise und Kritik des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. hat der Ministerrat am Dienstag, 14. Oktober 2025, die Einbringung eines Entwurfs für das Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) in den baden-württembergischen Landtag beschlossen.

Ältere Frau geht mit Rollator einen Korridaor im Pflegeheim entlang
© iStock.com/SolStock

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Mitwirkungsrechte in Pflegeheimen deutlich einzuschränken: Die Qualität in Ambulant Betreuten Wohngemeinschaften soll nicht mehr durch die Heimaufsicht überprüft werden. Trotz frühzeitiger Hinweise und Kritik des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. sowie anderer Betroffenenverbände bleibt Minister Lucha bei seinem Vorhaben. Sein Ziel, die Pflegeheime zu entlasten, geht zulasten der Pflegebedürftigen, Bewohner und Ehrenamtlichen.

Die Landesheimmitwirkung gibt aktuell für die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Pflegeheimen klare Strukturen vor. Mit dem Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) soll diese Verordnung komplett gestrichen werden. Als Alternative soll eine Handreichung erarbeitet werden, die als Grundlage für Mitwirkung in Pflegeheimen dient. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg kritisiert jedoch, dass diese auf Freiwilligkeit basiert: Sowohl Träger als auch Bewohner müssten ihr zustimmen und Einzelheiten verhandeln. Dies schränkt nicht nur die Rechte der Mitwirkung ein, sondern führt auch zu mehr Belastung und Rechtsunsicherheiten. Diese sind im Besonderen für Ehrenamtliche nicht zumutbar.

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. sieht durch die Herausnahme der ambulant betreuten Wohngemeinschaften (ABWGs) aus dem Ordnungsrecht auch die Qualität der Pflege in Gefahr: ABWGs unterliegen finanziellem Druck und beherbergen teils schwerstpflegebedürftige Personen. 63,8 Prozent der ABWGs haben einen Bedarf an außerklinischer Intensivpflege. Aus diesem Grund müssen ABWGs mindestens anlassbezogen durch die Heimaufsicht überprüft werden können. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. weist darauf hin, dass vor allem in der Gründungsphase ABWGs weiterhin drei Jahre lang begleitet und jährlich begangen werden sollten.