Wo bleibt das Sondervermögen für die Pflege?
- Dringender Handlungsbedarf: Preissteigerungen in stationären Einrichtungen um durchschnittlich 21 Prozent zum Vorjahr
- VdK-Landesverband Baden-Württemberg unterstützt Forderungen des AOK-Bundesverbandes
- Alle Länder müssen ihrer Verantwortung bei Förderung der Investitionskosten nachkommen
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. bekräftigt angesichts drastischer Preissteigerungen in stationären Pflegeeinrichtungen seinen Appell an die Landesregierung, wieder in die Investitionskostenförderung einzusteigen.
„Wir freuen uns sehr darüber, den AOK-Bundesverband an unserer Seite zu wissen!“, betonte Hans-Josef Hotz. Der VdK-Landesverband setzt sich bereits seit mehreren Jahren für eine Förderung der Investitionskosten in der stationären Pflege ein, wie es sie bis 2010 in Baden-Württemberg gab – unter anderem mit der Externer Link:Kampagne „Pflege macht arm“. Mehr als 100.000 Unterschriften kamen hierbei zusammen, die beim Externer Link:VdK-Gesundheitstag am Samstag, 10. September 2022, an das Sozialministerium übergeben wurden.
Sozialminister Manfred Lucha lehnt die Investitionskostenförderung durch das Land jedoch prinzipiell ab. Hotz: „Es reicht nicht aus, die Betroffenen immer nur auf eine große Pflegereform im Bund zu vertrösten. Schon heute sind rund 30 Prozent der Heimbewohner in Baden-Württemberg auf Hilfe zur Pflege und damit auf Sozialhilfe angewiesen. Diese Menschen brauchen jetzt Hilfe!“ Hotz verwies hierbei auf die Pflicht der Landesregierung, ihrer eigenen Verantwortung nachzukommen und zur finanziellen Entlastung in der stationären Pflege beizutragen.
Denn ungewiss bleibt, wann die Ampelkoalition die dringend benötigte Pflegereform überhaupt umsetzt. Dabei war die Explosion der Eigenanteile in der stationären Pflege bereits vor der Inflation und Energiekrise absehbar. „Nun rächt sich der Geburtsfehler der Pflegeversicherung als Teilleistungsversicherung“, erklärt Hotz und ergänzt: „Zur Sicherstellung einer guten und sicheren pflegerischen Versorgung brauchen wir endlich eine Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen und die alle Kosten deckt.“
Bis dahin muss die private Pflegeversicherung über einen Solidarausgleich in die Pflicht genommen werden: Da sie gesündere und zahlungskräftigere Personen versichert, verfügt sie bei exakt gleichen Leistungshöhen über mehr als 36 Milliarden Euro an Rücklagen.
Ohne eine Bürgerversicherung in der Pflege gehen notwendige Kostensteigerungen zur Beseitigung des Pflegenotstandes, zum Beispiel eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte und eine bessere Personalausstattung, immer einseitig zulasten der Pflegebedürftigen. Die seit 1. September 2022 geltende Tariftreueregelung sowie die ab Juni 2023 verpflichtende Reglungen zur Personalbemessung führen somit automatisch zu einer Steigerung der Eigenanteile. Diese betragen derzeit in Baden-Württemberg im Durchschnitt bereits 2.555 Euro. In der Region Stuttgart sind sogar bis zu 3.700 Euro möglich – bereits vor Geltung der Tariftreueregelung.
Hotz: „Minister Lucha muss endlich seine Blockadehaltung aufgeben. Immer nur auf eine Lösung durch den Bund zu warten, führt zu menschenunwürdigen Situationen von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen!“