Kategorie Frauen Gewaltfreiheit für Frauen Behinderung

„Schutzplatz muss für Frauen mit Behinderungen erreichbar sein!“

Von: Julia Nemetschek-Renz

Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert: Die Landesregierung muss sicherstellen, dass auch Frauen mit geringen finanziellen Mitteln und Frauen mit Behinderungen den Schutzplatz tatsächlich erreichen können.

Eine junge Frau mit Behinderung sitzt in einem Rollstuhl an einem Fenster. Sie blickt nachdenklich oder sehnsüchtig nach draußen, während warmes Sonnenlicht durch das Fenster fällt und sie sowie den Vorhang im Hintergrund beleuchtet.
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„Heute Nachmittag wird der Entwurf des Gewalthilfeausführungsgesetzes im Plenum beraten. Der Ausbau der Schutz- und Beratungsangebote ist vor dem Hintergrund der strukturellen Lücken im Gewalthilfesystem in Baden-Württemberg ein notwendiger Schritt und ausdrücklich zu begrüßen. Die Landesregierung muss jedoch sicherstellen, dass auch Frauen mit geringen finanziellen Mitteln und Frauen mit Behinderungen den Schutzplatz tatsächlich erreichen können“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg.

„Künftig soll eine koordinierende Stelle die betroffenen Frauen an einen bedarfsgerechten Schutzplatz vermitteln. Das ist gut. Das Land muss jedoch sicherstellen, dass alle Frauen diesen Schutzplatz auch erreichen können. Frauen, die sich aus einer Gewaltsituation lösen, haben oft nicht die finanziellen Mittel, um weite Strecken zurückzulegen. Das betrifft insbesondere wohnungslose Frauen und Frauen mit Behinderungen. Frauen mit Behinderungen stoßen auf Barrieren im öffentlichen Raum und im ÖPNV, brauchen eine Assistenz oder Begleitperson. Wir fordern das Land auf, die Erreichbarkeit des Schutzplatzes für alle Frauen im Land sicherzustellen.

Außerdem geben wir zu bedenken, dass die Finanzierung des Gewalthilfeausführungsgesetzes an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gekoppelt werden soll. Das gibt Anlass zur Sorge – insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kommunen im Land, die für den Gewaltschutz und die Beratung vor Ort zuständig sind.“