Kategorie Pflege| Pflegeversicherung| Pflege im Heim
Grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung ist jetzt zwingend notwendig!
Pflege-Eigenbeteiligung steigt in BW weiter drastisch. Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. fordert: Das Land muss jetzt endlich seiner Verantwortung gerecht werden und die Pflegebedürftigen deutlich entlasten! Zumeldung zur vdek-Auswertung der Ersatzkassen „Eigenbeteiligung in vollstationärer Pflege“ vom 06.02.2025.
Die Eigenbeteiligung bei vollstationärer Pflege steigt weiter drastisch: im Jahr 2025 um 330 Euro auf 3237 Euro monatlich im ersten Jahr, so die Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer. Zum Vergleich: Bundesweit liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 2984 Euro monatlich im ersten Jahr.
„Diese Pflege-Eigenbeteiligung für die Versicherten ist demütigend und respektlos! Die Menschen haben ihr Leben lang gearbeitet und ihre Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Und dann müssen sie im Alter 3237 Euro monatlich zuzahlen, wenn sie ins Pflegeheim kommen!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. „Von was sollen die Menschen diese Beiträge denn aufbringen? Bei Frauen liegt die reguläre Altersrente nach allen Abzügen im Schnitt bei 908 Euro, Männer haben durchschnittlich 1348 Euro. Das zeigt doch: Pflegebedürftigkeit führt die Menschen so schnurstracks in die Armut! Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ist jetzt zwingend notwendig.“
Diese hohe Eigenbeteiligung ist beschämend! Stationäre Pflege führt die Menschen schnurstracks in die Armut!“
Das Land Baden-Württemberg muss endlich seine Pflicht erfüllen und die Pflegebedürftigen bei den Investitionskosten entlasten, fordert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. Das Land Baden-Württemberg legt aktuell die Investitionskosten für den Bau und die Instandhaltung der Pflegeheime komplett auf die Pflegebedürftigen um. Im Schnitt zahlt jeder Pflegebedürftige im Land 460 Euro monatlich rein an Investitionskosten. Nach dem Elften Sozialgesetzbuch ist das Land Baden-Württemberg jedoch verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung. Fakt ist aber, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich seitdem nicht mehr an den Investitionskosten.