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Kritik an geplantem Stellenpool
Hotz: „100 Stellen sind nur 5 Prozent der Stellen, die neu geschaffen werden müssten!“
Der VdK-Landesverband fordert die Landesregierung auf, endlich nachhaltige Konzepte zu entwickeln, die Inklusion im Arbeitsmarkt tatsächlich ermöglichen.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. begrüßt es, dass das Land mit einem neuen Stellenpool 100 Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung schaffen und finanzieren möchte. Das ist in der Tat ein Schritt in die richtige Richtung. Doch mit 100 Stellen wird das Land den Abwärtstrend in der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nicht stoppen können. Baden-Württemberg verfehlt die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5 Prozent seit Jahren. Die Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderung des Landes lag 2021 bei 4,16 Prozent, im Jahr 2022 soll sie unter 4 Prozent gefallen sein. „Baden-Württemberg handelt damit nicht nur entgegen der gesetzlichen Beschäftigungspflicht, sondern verfehlt auch seine Vorbildfunktion“, kritisiert VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz.
2021 waren etwa 228.000 Menschen bei der Landesverwaltung beschäftigt, davon etwa 9.500 Menschen mit Schwerbehinderung. Wollte das Land die Beschäftigungsquote von 5 Prozent erfüllen, müsste es über 11.400 Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Es fehlen also rund 1.900 Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung. 100 neue Stellen sind hier deutlich zu wenig, nämlich gerade einmal 5 Prozent der Stellen, die eigentlich mindestens zusätzlich geschaffen werden müssten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Finanzierung zeitlich befristet ist. Die Frage ist, was mit den eingestellten Menschen mit Schwerbehinderung nach den drei Testjahren passiert und wie attraktiv diese Stellen für die einzelnen Ministerien sind. Wie viele dieser Stellen werden wohl tatsächlich abgerufen und wie viele Menschen mit Schwerbehinderung tatsächlich neu eingestellt werden?
Die Landesregierung muss endlich nachhaltige Konzepte entwickeln. Konzepte, die Inklusion im Arbeitsmarkt ermöglichen. Konzepte, die langfristig gedacht sind und die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Menschen mit Schwerbehinderung ausrichten. Teilhabe am Berufsleben muss entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Menschen mit einer Schwerbehinderung sind eine Bereicherung für den Arbeitsmarkt!
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