Kategorie Pflege Pflege im Heim

Bürokratieabbau ja – aber nicht auf Kosten von Patientenschutz und Mitwirkung

Am 3. Dezember findet die öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfes zur Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) statt, den das Land als erfolgreiche „Entbürokratisierung-Initiative“ präsentiert. Dem widerspricht ein Bündnis von 15 Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen aus Pflege, Behindertenhilfe und Selbsthilfe deutlich.

Ältere Person stützt sich auf einen Gehstock, Pflegekraft greift die andere Hand um beim Aufstehen zu helfen
© iStock.com/KatarzynaBialasiewicz

15 Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen warnen

Dieser Gesetzentwurf markiert einen tiefen Einschnitt. Er überschreitet die Grenzen einer verantwortungsvollen Deregulierung deutlich und führt zu einem tiefgreifenden Abbau zentraler Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. Statt klaren Rahmenbedingungen werden nun Rechte von Pflegebedürftigen und deren Möglichkeiten zur Mitbestimmung massiv geschwächt – teils sogar vollständig aufgehoben.

Wegfall von Mindeststandards bei Ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Besonders gravierend trifft dies Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Sie sollen künftig keinen ordnungsrechtlichen Mindeststandards mehr unterliegen. Mit der Streichung der Anzeigepflicht und der Pflicht zur Vorlage einer Konzeption wäre nicht mehr nachvollziehbar, wo eine WG entsteht, wie sie organisiert ist und nach welchen Grundsätzen Betreuung und Selbstbestimmung gestaltet werden.

Auch eine unabhängige Beschwerdemöglichkeit soll es künftig nicht mehr geben. Damit stünden pflegebedürftige Bewohnern, Menschen mit Demenz sowie Menschen mit Behinderung im Konfliktfall ohne staatliche Anlaufstelle da.

Mitwirkungsrechte werden geschwächt

Für Bewohner von Pflegeheimen sowie Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen sieht das Gesetz eine weitgehende Entkernung der Heimmitwirkung vor. Mit der künftig unverbindlichen Ausgestaltung verlieren Bewohner eines ihrer wichtigsten Beteiligungs- und Kontrollinstrumente – mit Folgen für Selbstbestimmung, Konfliktlösung und gelebte Teilhabe im Alltag. Die vorgesehene Abschwächung der Mitwirkung bedeutet de facto einen Ausschluss der Betroffenen von Entscheidungen, die ihr tägliches Leben und ihre Lebensqualität unmittelbar betreffen.

Das Bündnis warnt

Unter dem Etikett der Entbürokratisierung wird ein Gesetz vorgelegt, das einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung einleitet und zentrale Qualitätsstandards sowie Schutzrechte abbaut – mit erheblichen Risiken für Transparenz, Teilhabe und die Sicherheit der Betroffenen.

Deshalb laden wir die Medien, die Fachöffentlichkeit sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine verlässliche, sichere und qualitätsorientierte Pflege einsetzen zu einer Kundgebung am Mittwoch, 3. Dezember 2025, im Vorfeld der Anhörung von 12.45 bis 13.15 Uhr vor der Oper Stuttgart am Eckensee ein.

Forderungen des Bündnisses TPQG

  • Verlässlicher Schutz für Bewohnern in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
  • Klare Mindestanforderungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften – zu Konzept, Struktur und Transparenz
  • Erhalt der Heimmitwirkung als starkes, verbindliches Beteiligungsinstrument