Finanzielle Hilfe für Hinterbliebene
Wenn der Vater, die Mutter oder sogar beide Elternteile sterben, gibt es für Kinder die Waisen- bzw. Halbwaisenrente. Sie dient der finanziellen Unterstützung und steht Kindern bis zum 18. Geburtstag zu. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Verlängerung möglich – zum Beispiel, wenn sich die Kinder in der Ausbildung befinden oder studieren.

Voraussetzungen
Generell muss der verstorbene Elternteil für die Waisenrente mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sofern er oder sie durch einen Arbeitsunfall zu Tode kam oder bereits erwerbsgemindert war, entfällt die Mindestversichertenzeit.
Waisenrente bis zum 27. Geburtstag möglich
Anspruchsberechtig sind leibliche und adoptierte Kinder sowie Stief- und Pflegekinder, wenn sie im selben Haushalt gelebt haben. Auch Enkel und Geschwister im selben Haushalt haben einen Anspruch, wenn sie vom Verstorbenen überwiegend unterhalten wurden. Nach dem 18. Geburtstag können Waisen bis zum 27. Geburtstag Waisenrente erhalten:
Und zwar:
- während eines Studiums,
- einer Schul- oder Berufsausbildung
- oder eines Freiwilligendienstes.
Auch ein Wechsel zwischen zwei Ausbildungen ist möglich, wenn hierbei ein Zeitraum von höchstens vier Kalendermonaten nicht überschritten wird. Die Verlängerung der Waisenrente gilt auch, wenn die Waisen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können.