Kategorie Pflegeversicherung Pflege zu Hause

Urlaub für pflegende Angehörige

80 Prozent der über vier Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Diese Nächstenpflege ist zwar erfüllend, kann aber auch belastend und kräftezehrend sein. Eine Auszeit kann dabei helfen, eine Überbelastung zu verhindern. Den pflegenden Angehörigen steht daher einmal im Jahr eine Unterstützung in Form von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu.

Senior küsst seine Frau die auf dem Bett liegt auf die Stirn
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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege wird auch Ersatzpflege genannt. Pflegende Angehörige können sie tage- oder stundenweise in Anspruch nehmen – damit sind also auch einmal kürzere Auszeiten möglich! Zum Beispiel für einen Friseurbesuch oder Arzttermin. Für die Verhinderungspflege kann eine vertraute Person einspringen oder auch ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden:

  • Ab Pflegegrad 2 oder höher
  • Vorpflegezeit von sechs Monaten notwendig
  • kann auch rückwirkend beantragt werden
  • Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 Euro jährlich

Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung stationär gepflegt. Diese Möglichkeit kommt somit infrage, wenn pflegende Angehörige für einen längeren Zeitraum nicht pflegen können – zum Beispiel aufgrund von Reha oder Urlaub. Die Kurzzeitpflege ist auch geeignet, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen so verändert, dass eine Versorgung zu Hause zeitweise nicht mehr möglich ist. Leider kann die Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz sehr mühsam sein.

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt. Dauert sie länger als acht Wochen, besteht kein Anspruch mehr:

  • Ab Pflegegrad 2 oder höher
  • auf Antrag bei der Pflegekasse
  • höchstens acht Wochen im Jahr 
  • Pflegekasse zahlt bis zu 1.774 Euro jährlich
  • Unterkunft und Verpflegung müssen selbst finanziert werden

VdK-Tipp

Die Externer Link:VdK-Broschüre „Pflege zu Hause. Was muss ich wissen?“ ist unser Ratgeber für pflegende Angehörige und enthält weitere Informationen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Versicherte können sich außerdem bei ihrer Pflegekasse beraten lassen.