Steuererklärung: Ratgeber hilft Eltern von Kindern mit Behinderung
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Einkommensteuererklärung 2025. Es bietet Familien daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.
Alle Jahre wieder steht in vielen Familien die Steuererklärung an. Die Neuauflage des bvkm-Ratgebers berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, darunter die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 6.828 Euro sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte. Gestiegen auf 12.348 Euro ist im Jahr 2026 zudem der Grundfreibetrag.
Dieser Betrag ist für den Kindergeldanspruch von Eltern maßgeblich, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben. Abgerundet wird der Ratgeber wie immer mit Hinweisen auf wichtige Urteile des Bundesfinanzhofs.
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Das Steuermerkblatt 2025/2026 steht in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ als barrierefreie Version zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Externer Link: www.bvkm.de
Behindertenrecht
Nur wer seine Rechte kennt, kann diese bei den Ämtern und den Kranken- und Pflegekassen auch einfordern. Auf seiner Internetseite Externer Link:www.bvkm.de bietet der bvkm deshalb verständliche und kostenlose Rechtsinformationen an, damit Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sich im Paragrafen-Dschungel des Behindertenrechts besser zurechtfinden.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 27.000 Familien organisiert.