Kategorie Gesundheit Gesundheitssystem

Jahresstatistik 2025: Medizinische Behandlungsfehler

In der Behandlungsfehler-Jahresstatistik 2025 für Baden-Württemberg erstellte der Medizinische Dienst Baden-Württemberg im Auftrag der Krankenkassen 1 251 Fachgutachten zur Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen. Jeder vierte bis fünfte Vorwurf im Land wurde bestätigt.

Die unabhängigen Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDkurz fürMedizinischer Dienst) übernehmen die Prüfung der Unterlagen fachärztlich oder pflegefachlich, sobald der Verdacht aufkommt, dass bei einer Behandlung oder Therapie etwas nicht richtig gelaufen ist. Die Externer Link:aktuelle Statistik zeigt ein weitgehend stabiles Bild.

Laut Fachgutachten wurde jeder vierte bis fünfte Vorwurf eines Behandlungsfehlers gutachterlich bestätigt: In 377 Fällen aller Begutachtungen (30,1 Prozent) stellte der MDkurz fürMedizinischer Dienst einen Behandlungsfehler fest. In 283 dieser Fälle (22,6 Prozent) wurde ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem beklagten Gesundheitsschaden nachgewiesen. 

Bei 21 Fällen handelt es sich um schwerwiegende, grundsätzlich vermeidbare Vorkommnisse, die sogenannten „Never Events“, wie beispielsweise eine Seitenverwechslung bei einer Operation. Solche Ereignisse geltem als kritisch, weil sie bei korrekten Abläufen gar nicht erst auftreten dürften. Außerdem waren 10 Todesfälle im Jahr 2025 auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. In den Vorjahren waren es zehn (2024), zwölf (2023), neun (2022) und 14 Fälle (2021). Doch jeder einzelne Fall verdeutlicht die Tragweite medizinischer Entscheidungen.

Der Medizinische Dienst weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass die Zahlen kein vollständiges Bild der Patientensicherheit im Land zeichnen. Dr. Thomas Rösel, Leitender Arzt des MDkurz fürMedizinischer Dienst Baden-Württemberg: „Jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel. Aber wir sehen eben auch, dass in rund 70 Prozent der geprüften Fälle ein Behandlungsfehler nicht nachgewiesen werden kann.“