Kategorie Sozialrecht Soziale Gerechtigkeit

17,5 Millionen für VdK-Mitglieder erstritten!

Von: Rebecca Schwarz

Die sozialrechtliche Beratung und Vertretung beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. nahm im Jahr 2025 weiter zu: Insgesamt 13.000 Widerspruchs- und Klageverfahren führten die VdK-Juristen im vergangenen Jahr – eine Steigerung von 6,5 Prozent. Dabei konnten sie mehr als 17,5 Millionen Euro an Nachzahlungen erstreiten. Beeindruckende Zahlen, hinter denen jedoch viele traurige Schicksale stecken.

Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Sozialrecht: Im Jahr 2025 führten die VdK-Juristen über 13.000 Widerspruchs- und Klageverfahren in Baden-Württemberg. © iStock.com/Babo-Photography

Pflege, Rente, Gesundheit und Krankheit, Teilhabe oder Armut – der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder in sämtlichen Bereichen des Sozialrechts. Dies umfasst etwa die Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall-, Rentenversicherung, aber auch das Soziale Entschädigungsrecht.

Ein Blick auf die Verfahrenszahlen zeigt, dass vor allem im Bereich Rente und Behinderung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch VI und IX) viele Verfahren geführt werden – sie machen gemeinsam weit über die Hälfte aller Fälle aus. Diese beinhalten unter anderem Widersprüche zur Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente, die Altersrente für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder auch Klagen bezüglich der Höhe des Grades einer Behinderung

Über 13.000 Widerspruchs- und Klageverfahren im Jahr 2025

Alles in allem ein breites Feld, in dem der Sozialverband VdK für seine Mitglieder tätig ist. Und die genannten Zahlen stehen sinnbildlich für 13.000 Einzelschicksale: Menschen, die auf die Zahlung ihrer Renten, auf Pflege- und Sozialleistungen warten. Menschen, die dringend aufs Hilfsmittel angewiesen sind, damit sie weiter am Leben teilhaben oder auch selbstbestimmt leben können. Auch die Erhöhung eines Pflegegrades oder eines GdBkurz fürGrad der Behinderung bringt immer noch finanzielle Entlastungen mit sich. 

Deswegen ist es besonders wichtig, dass Kostenträger entsprechende Anträge schnell bearbeiten und Sozialgerichte die Verfahren schnell durchführen. Die Realität sieht leider anders aus: Bescheide sind oft schwer verständlich formuliert und für Laien kaum nachvollziehbar. Sie brauchen dann wieder die Unterstützung vom Sozialverband VdK, um weitere Möglichkeiten abzuklären. Die Verfahren am Sozialgericht können auch mal drei Jahre dauern. Die betroffenen Menschen warten Monate, sogar Jahre auf eine Entscheidung. In dieser Zeit fehlt dann schlichtweg das Geld zum Leben.

Beratungsbedarf nimmt zu

Derweil steigen die Beratungszahlen weiter an: Fast 80.000 Beratungen wurden in den 34 hauptamtlichen VdK-Beratungsstellen im vergangenen Jahr erfasst – 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein neuer Rekord! Das sind solche Anfragen, in denen (noch) kein Rechtsverfahren geführt wird. Ratsuchende klären hier zum Beispiel erst einmal ihre rechtlichen Möglichkeiten ab oder sie benötigen Hilfestellung für mögliche Anträge und fragen nach den zuständigen Kostenträgern. 

Der Bedarf ist hier natürlich sehr groß – und die erfassten Zahlen sind nur die Spitze des Eisberges. Denn alle Beratungen, die rein ehrenamtlich in den 52 VdK-Kreisverbänden und über 1.000 VdK-Ortsverbänden geführt werden, sind in dieser Zahl gar nicht inbegriffen.

Die sozialrechtliche Interessenvertretung bleibt also unverzichtbar. Der Sozialverband VdK wird sich daher auch weiterhin für seine Mitglieder einsetzen und in der Sozialpolitik Druck machen: Denn nur so erreichen wir, dass soziale Rechte im Alltag der Menschen ankommen. Denn hinter jedem Verfahren steht ein Mensch, der auf soziale Gerechtigkeit, Sicherheit und ein würdevolles Leben angewiesen ist.

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