Kategorie Rente

Renteninformation prüfen – so geht‘s

Von: Rebecca Schwarz

Ab dem 27. Geburtstag bekommen Versicherte mit fünf Jahren an Beitragszeiten einmal im Jahr Post von der Deutschen Rentenversicherung: Die Renteninformation! Um sicherzustellen, dass kein Geld verschenkt wird, lohnt sich eine gründliche Überprüfung. Denn Zahlendreher, fehlende Kindererziehungszeiten oder falsch berechnete Krankheitszeiten können die Höhe der Rentenzahlung erheblich beeinflussen. Aber Vorsicht: Für Laien ohne entsprechende Fachkenntnisse ist das nicht ganz so einfach. Daher kann es ratsam sein, einen Experten zurate zu ziehen.

Frau mit Brille blickt konzentriert auf Unterlagen in ihrer Hand, mit einer Hand fasst sie sich dabei an die Stirn.
Zahlendreher, Versicherungslücken, falscher Rentenbeginn und mehr – Fehler im Rentenbescheid wirken sich auf die Rentenhöhe aus. Daher lohnt sich eine sorgfältige Überprüfung. © iStock.com/urbazon

Das Rentenkonto erfasst alle wichtigen Lebensabschnitte, die Einfluss auf die Rentenhöhe haben. Doch nicht alle relevanten Zeiten liegen der Rentenversicherung automatisch und korrekt vor: Schule, Ausbildung, Studium, Arbeitslosigkeit sowie Krankheitsund Kindererziehungszeiten wirken sich auf die Berechnung aus und erhöhen damit den Rentenwert. Im Idealfall sind all diese Zeiten lückenlos erfasst – doch das ist nicht immer der Fall.

Fehler und Lücken im Versicherungslauf

Deswegen lohnt sich ein prüfender Blick auf die Renteninformation! Im Rahmen der Kontenklärung ist es möglich, alle relevanten Stationen des eigenen Lebenslaufs nachzuweisen und gegebenenfalls zu ergänzen. 

Fordern Sie hierzu als erstes Ihren Versicherungslauf über die Homepage der Rentenversicherung an. Hierzu benötigen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer. Diese finden Sie etwa auf Ihrer Gehaltsabrechnung und auf Ihrem Sozialversicherungsausweis. Ihren Versicherungsverlauf erhalten Sie per Post – ab dem 43. Lebensjahr immer automatisch alle sechs Jahre.

Tipps für die Kontenklärung

Zeitabschnitte, welche die Rentenversicherung nicht eindeutig zuordnen kann, sind auf der ersten Seite als „ungeklärte Zeiten“ gelistet. Arbeitsjahre zählen ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr:

  • Gehen Sie chronologisch vor.
  • Prüfen Sie, ob alle Monate und Jahre aufgelistet sind.
  • Kindererziehungszeiten bringen Entgeltpunkt und sollten automatisch auf dem Rentenkonto erfasst werden. Dennoch sollten Eltern die angerechneten Zeiten überprüfen.
  • Forschen Sie bei ungeklärten Zeiten in Ihren Unterlagen und in Ihrem Gedächtnis: Was haben Sie in den jeweiligen Zeiträumen gemacht? 
  • Schule und Studium liegen der DRV generell nicht vor.

Unterlagen einreichen

In der Regel fehlen der Versicherung entsprechende Unterlagen, wie etwa Nachweise über Arbeitsverhältnisse, Ausbildungen oder Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen. Schicken Sie diese ergänzenden Unterlagen – Zeugnisse, Studienverlaufsbescheinigungen oder Arbeitsverträge – zusammen mit dem überprüften Versicherungsverlauf zurück an die Rentenversicherung. Sofern Ihnen keine Unterlagen mehr vorliegen, wenden Sie sich an das Landesschulamt, die Universität oder Ausbildungsstätte sowie frühere Arbeitgeber.

VdK-Hinweis

Wer rechtzeitig Fehler entdeckt und diese korrigieren lässt, vermeidet später unnötigen Stress und finanzielle Nachteile! Hilfe bei der Kontenklärung bietet die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung über ihre kostenlose Hotline an: 0800 1000 4800