Kategorie Sozialpolitik Pflege

Reform des Pflegegesetzes

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg strebt eine Modernisierung und Entbürokratisierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) an. Grundsätzlich begrüßen wir eine Überarbeitung des Gesetzes, sehen jedoch mit dem vorliegenden Entwurf eine Gefährdung der Rechte, des Schutzes und der Teilhabe teils schwerstpflegebedürftiger und dementer Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und von ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Besonders kritisch sehen wir die geplante Herausnahme von ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus dem Anwendungsbereich des Ordnungsrechts, wodurch diese nicht mehr durch die Heimaufsicht kontrolliert werden könnten sowie die Schwächung der Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung durch die geplante Aufhebung der Heimmitwirkungsverordnung. 

Ältere Person stützt sich auf einen Gehstock, Pflegekraft greift die andere Hand um beim Aufstehen zu helfen
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Im Rahmen der Entlastungsallianz wurden diese Vorhaben in einer Arbeitsgruppe diskutiert. Als Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. waren wir zunächst nicht eingeladen. Erst aufgrund eines aktiven Antrags war es uns möglich, an der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe teilzunehmen – hier äußerten wir unsere Bedenken zu den geplanten Änderungen der ambulant betreuten Wohngemeinschaften und der Einschränkung der Mitwirkung durch die Bewohnerinnen und Bewohner. Auch nach der Sitzung der Arbeitsgruppe haben wir unsere Bedenken kontinuierlich deutlich gemacht. Die finale Entscheidung über das Gesetz steht noch aus. Bis dahin werden wir die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen.

Alle Aktivitäten im Überblick

Schriftliche Anfragen an das Sozialministerium

Gemeinsam mit anderen Verbänden, wie dem Landespflegerat, der LAG Selbsthilfe, dem BIVAkurz fürBundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen-Pflegestützpunkt und der Landesarbeitsgemeinschaft betreutes Wohnen, richteten wir zwei schriftliche Anfragen an das Landessozialministerium. Darin formulierten wir offene Fragen, die vor dem Gesetzgebungsverfahren fachlich geklärt werden sollten. 

Brief an Landtagsabgeordnete

Versand von Briefen an alle Landtagsabgeordneten mit Beginn des öffentlichen Anhörungsverfahrens.

Eigene Stellungnahme

Einrechnung unserer Stellungnahme im Anhörungsverfahren. Das Gesetz, das aktuell noch WTPG heißt, soll nach der Reform in Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) umbenannt werden.

Austausch mit der Politik

  • Treffen mit dem Sozialausschuss der CDU für einen Austausch