Kategorie Pflege

Pflegebedürftig: Der Weg zum Pflegegrad

Wer pflegebedürftig ist und Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Wie geht das? Wir informieren Schritt für Schritt.

Älterer Mann mit Gehstock im Park unterwegs wird von einer Pflegekraft gestützt die eine Einkaufstasche trägt
© iStock.com/FredFroese

Die Leistungen der Pflegekasse gibt es als Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Zunächst überprüft die Pflegekasse, welcher Pflegegrad vorliegt, denn danach bemisst sich die Höhe der Leistungen. Wie funktioniert der Weg zum Pflegegrad und wo muss man den Antrag stellen? Wir informieren Sie in unserem Artikel – und vor Ort in Ihrer Externer Link:VdK-Beratungsstelle

Pflegegrad beantragen

Im ersten Schritt müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Diese ist bei der gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt, in der man versichert ist. Die Kontaktdaten Ihrer Pflegekasse erhalten Sie also bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann formlos sein, das heißt: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie eine E-Mail und erklären Sie, dass Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen möchten – für sich selbst oder auch für Ihren Angehörigen. Die Pflegekasse ist verpflichtet, Sie umfassend und kostenfrei zum Thema zu informieren. Im nächsten Schritt wird die Pflegekasse Ihnen ein Antragsformular per Post zusenden, das Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. 

Pflegebedürftigkeit feststellen

Ist Ihr ausgefüllter Antrag bei der Pflegekasse eingetroffen, wird die Kasse den Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) beauftragen, um zu überprüfen, ob eine Pflegebedürftigkeit bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen vorliegt und wenn ja, welcher Pflegegrad zutrifft. Dazu wird ein Termin vereinbart: Der MDkurz fürMedizinischer Dienst kommt zu Ihnen nach Hause (beziehungsweise zu Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen nach Hause). Wenn Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, dann können Sie einen alternativen Termin vereinbaren.

Vorbereitung auf MD-Termin

Auf den Besuch des MDkurz fürMedizinischer Dienst können Sie sich vorbereiten. Wir haben ein ausführliches Merkblatt zum Herunterladen für Sie: 

Was geschieht nach dem Besuch vom MD?

Der MDkurz fürMedizinischer Dienst war bei Ihnen oder bei Ihrem Angehörigen zu Hause und hat überprüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Nun erhalten Sie Post von der Pflegekasse. In dem Bescheid steht, welcher Pflegegrad festgestellt wurde. Ihr Antrag auf Pflegebedürftigkeit wurde abgelehnt oder Sie sind nicht einverstanden mit dem festgestellten Pflegegrad? Sie können Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dies muss fristgerecht geschehen. Der Sozialverband VdK hilft Ihnen dabei! 

Gut zu wissen

Pflegekassen müssen innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag auf Pflegebedürftigkeit entscheiden und Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen. Maßgeblich sind der Posteingang des Antrags bei der Pflegekasse und das Datum, an dem der Bescheid erteilt wird. Hält die Pflegekasse den festgelegten zeitlichen Rahmen nicht ein, muss sie für jede angefangene Woche 70 Euro an den Pflegebedürftigen auszahlen. 

Fragen zum Thema Pflegebedürftigkeit: An wen kann ich mich wenden?

Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder rund um das Thema Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad und Leistungen der Pflegekasse. Externer Link:Hier geht es zur Liste unserer VdK-Beratungsstellen in ganz Deutschland. 

Viele Fragen klären wir in unseren Pflege-Broschüren, die Sie gratis herunterladen können:

Auch die Externer Link:bundesweiten Pflegestützpunkte sind ein guter Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zur eigenen Pflegebedürftigkeit oder zu pflegebedürftigen Angehörigen haben.

Auf einen Blick

  • Formlosen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse stellen
  • Den Antrag, den die Pflegekasse per Post schickt, ausfüllen und zurücksenden
  • Termin für die Begutachtung zuhause mit dem MD vereinbaren
  • Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragsstellung muss das Ergebnis der Begutachtung vorliegen
  • Gegebenenfalls Widerspruch einlegen - der VdK berät und hilft