Kategorie Rente Pflege Pflege zu Hause

Rente und Pflege

80 Prozent der über vier Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Für diese Pflegetätigkeit können pflegende Angehörige Rentenansprüche erwerben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung BW) in einer Pressemitteilung hin. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ältere Frau sitzt auf ihrem Stuhl, ihre Tochter umarmt sie zärtlich von hinten.
Wer Angehörige pflegt, kann Rentenansprüche erwerben – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. © iStock.com/PIKSEL

Generell gilt: Damit die Pflegeperson Rentenbeiträge erhält, benötigt die zu pflegende Person mindestens den Pflegegrad 2. Sie muss außerdem zu Hause versorgt werden. Der Pflegeaufwand muss mindestens 10 Stunden pro Woche betragen – verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche. Neben der Pflegetätigkeit darf die Pflegeperson maximal 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sein. 

Der Medizinische Dienst prüft außerdem, ob die Pflege tatsächlich notwendig ist. Denn die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben. Der Wohnsitz muss außerdem in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein.

Pflege von Angehörigen wirkt sich auf Rente aus

Der monatliche Rentenanspruch für ein Jahr Pflegetätigkeit hängt dann von der Pflegestufe ab.

  • Pflegestufe 2: zwischen 6,61 und 9,45 Euro
  • Pflegestufe 3: zwischen 10,53 und 15,05 Euro
  • Pflegestufe 4: zwischen 17,15 und 24,50 Euro
  • Pflegestufe 5: zwischen 24,50 und 35,00 Euro

Die genaue Berechnung hängt davon ab, ob die Pflegebedürftigen nur Sachleistungen, Kombinationsleistungen oder nur Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten.