Kategorie Gesundheitsvorsorge

Lungenkrebs-Früherkennung

Seit April haben starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren Anspruch auf ein Lungenkrebs-Screening als Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen: Sie können alle 12 Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersucht werden. In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 45.000 Menschen an den Folgen von Lungenkrebs. Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern.

Neu für starke Raucherinnen und Raucher

Gesetzlich Versicherte können das Lungenkrebs-Screening in einer allgemeinmedizinischen oder internistischen Praxis durchführen lassen, die sich an der Lungenkrebs-Früherkennung beteiligt. Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen zwischen 50 und 75 Jahren
  • mit einem starkem Zigarettenkonsum
  • über eine Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 „Packungsjahren“. 

Dabei entspricht das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang einem „Packungsjahr“. Die neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beruht auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der vorausgegangenen Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums. 

Doch bis das neue Screening überall genutzt werden kann, kann es noch etwas dauern. Denn Ärztinnen und Ärzte benötigen eine besondere Fortbildung. Diese spezielle Fortbildung brauchen ebenso Radiologinnen und Radiologen, die jedoch außerdem eine Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung benötigen, um die NDCT-Aufnahmen anfertigen und begutachten zu können.