Liposuktion bei Lipödem
Seit dem 1. Juli 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Liposuktion bei Patientinnen und Patienten mit Lipödem unabhängig vom Erkrankungsstadium.

Dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) war eine Erprobungsstudie vorausgegangen, die den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie gezeigt hatte.
Voraussetzungen für die Liposuktion
Patienten benötigen für die operative Fettabsaugung eine Überweisung, mit der der zuständige Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten oder mit Zusatzweiterbildung Phlebologie bestätigt, dass die Diagnosekriterien und Indikationsvoraussetzungen erfüllt sind.
Vom Operateur sind der aktuelle BMI und gegebenenfalls die Waist-to-height-ratio zu dokumentieren. Für die Indikationsstellung muss außerdem eine über sechs Monate durchgeführte konservative Therapie ohne ausreichende Beschwerdelinderung vorliegen. Das Erkrankungsstadium ist seit dem 1. Juli aber kein Kriterium mehr.