Kategorie Gesundheit

Krankenkassen fördern Ernährungsberatung

Von: Julia Nemetschek-Renz

Wer abnehmen will, wird von der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt

„Sie müssen dringend abnehmen“ – diesen Satz hören viele Patientinnen und Patienten beim Arzt. Leichter gesagt als getan. Wer übergewichtig ist oder an Diabetes mellitus, einer Fettstoffwechselstörung, an Bluthochdruck oder Allergien leidet, der sucht oftmals lange nach professioneller Beratung in Sachen Ernährung. Selbst wer nicht krank ist und abnehmen möchte, aber durch den Spagat zwischen Arbeit und Familie die Bewegung vernachlässigt hat oder sich auf vielen Dienstreisen nicht um gesunde Ernährung kümmern konnte und mit gutem Vorsatz dem Jo-Jo-Effekt einer Diät vorbeugen will, derjenige scheitert häufig an der unübersichtlichen Auswahl an Angeboten. 

Porträt einer schönen lächelnden Frau, die Smoothie in der heimischen Küche zubereitet.
© iStock.com/Anastasia-Dobrusina

Viele Menschen wissen nicht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten mit Leistungen zur Förderung einer bedarfsgerechten und gesundheitsförderlichen Ernährung unterstützen.

Hier ein Beratungsfall der VdK Patienten- und Wohnberatung:

Frau Katarzyna M. kommt in die Stuttgarter Beratungsstelle. Sie sucht schon seit längerer Zeit eine qualifizierte Ernährungsberaterin. Sie möchte aus gesundheitlichen Gründen ihr Gewicht deutlich reduzieren und bittet die VdK Patienten- und Wohnberatung um Unterstützung. Außerdem fragt sie nach der Möglichkeit der Förderung durch ihre Krankenkasse.

Krankenkassen trägt Teil der Kosten

VdK-Beraterin Greta Schuler erklärt ihr, dass viele gesetzliche Krankenkassen die Ernährungsberatung finanziell fördern können: entweder nach Paragraf 20 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGBkurz fürSozialgesetzbuch V) zur Prävention oder – wenn chronische Erkrankungen vorliegen – über ergänzende Leistungen der Rehabilitation nach Paragraf 43 SGBkurz fürSozialgesetzbuch V. 

Der erste Schritt, so Greta Schuler, ist immer der Besuch der Hausarztpraxis. Dort sollte für Frau M. eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Mit dieser Verordnung wird die Krankenkasse informiert. Nach Genehmigung durch die Kasse sollte auf alle Fälle ein Teil der Kosten erstattet werden. Wie viel ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, zwischen 30 und 100 Prozent übernehmen die Krankenkassen oder aber mehrere Sitzungen. Die Abnehmwilligen müssen dann nur noch einen Teil der Gesamtkosten tragen.  

Abnehmkurse zur Gewichtsreduktion

Kurse zur Gewichtsreduktion können von der Krankenkasse selbst oder von akzeptierten Drittanbietern angeboten werden. Damit Frau M. ihre Förderung erhält, sind von den Kursen bestimmte Qualitätskriterien zu erfüllen: Sie müssen Elemente der Ernährungsumstellung und Bewegung enthalten, um den Vorgaben des Spitzenverbandes der Krankenkassen zu entsprechen. Ebenso müssen die Ernährungsberaterinnen bestimmte Qualifikationen erfüllen.

Gut zu wissen

Der Begriff „Ernährungsberater“ ist in Deutschland nicht geschützt, es kommt sehr genau auf die Qualifikation an: Ökotrophologen, Diätassistentinnen oder Ernährungsmediziner mit Zusatzqualifikation „Ernährungsberatung“ werden in der Regel anerkannt. Die von den Krankenkassen anerkannten Fachkräfte haben sich verpflichtet, keine Werbung für bestimmte Produkte wie Shakes oder Supplements zu betreiben und keine dieser Produkte zu verkaufen. 

In der VdK-Patientenberatungsstelle sucht Greta Schuler mit Frau M. im Internet auf den Seiten des Verbands der Oecotrophologen e.V. (VDOE) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) nach einer geeigneten Einrichtung. Bald werden sie mit Adressen in Frau M.‘s Heimatstädtchen fündig. 

VdK-Tipp

Da die Regelung für die Zuschüsse bei den Krankenkassen unterschiedlich sein können: Fragen Sie Ihre Kasse direkt, welche Beratungen, Kursangebote und finanzielle Leistungen sie zur Ernährung anbietet. 

Zertifizierte Ernährungsberaterinnen finden Sie hier: 

Bei der Verbraucherzentrale können Sie eine Checkliste „So erkennen Sie eine unabhängige Ernährungsberatung“ online abrufen.

Einige gesetzliche Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder mit einer kostenfreien App, die rund um die Uhr begleitet. Und so können Menschen, die abnehmen möchten, gesunde Ernährung einfach im Alltag lernen, gleich mit Rezepten umsetzen und Bewegung und neue Routinen in ihr Leben einbauen.