Was steht im Koalitionsvertrag?
Der vorliegende Koalitionsvertrag sieht durchaus gute und wichtige Maßnahmen vor. Beispielsweise in Bezug auf sozialen Wohnungsbau und die Eingliederungshilfe. Gleichzeitig werden an anderer Stelle zentrale Forderungen des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg nicht erfüllt oder der Koalitionsvertrag bleibt zu vage, so dass die Umsetzung vorerst fraglich bleibt. Unsere Sozialpolitische Abteilung bietet hier in einem Gastbeitrag einen Überblick.

Sozialer Wohnungsbau, Hitzeschutz, Pflege und Gesundheit – eine Einschätzung
Behinderung
Im Rahmen der aktuellen Debatte um Kürzungen in der Eingliederungshilfe ist das Bekenntnis zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) und zu einer Eingliederungshilfe, die nicht als Fürsorgesystem funktioniert, zu begrüßen. Im Koalitionsvertrag 2021 wurde noch „Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit“ in der Eingliederungshilfe als Ziel gesetzt. Der Koalitionsvertrag 2026 spricht nun konkret davon, die Eingliederungshilfe „bedarfsgerecht und personenzentriert“ weiterzuentwickeln. Außerdem wird die finanzielle Beteiligung des Landes durch einen „verwaltungsarmen Ausgleich der BTHG-bedingten Mehrkosten“ festgeschrieben.
Die Beschäftigungsquote in der Landesverwaltung wird zum ersten Mal im Koalitionsvertrag konkret aufgeführt. Bisher wurde sie nur im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als Ziel gesetzt. Außerdem wird konkret auf das bayrische Modell verwiesen. Dies schafft die Grundlage dafür, dass konkrete Maßnahmen, die in Bayern umgesetzt wurden, ressortübergreifend schwer abgelehnt werden können.
Barrierefreies Wohnen wird auch im Koalitionsvertrag 2026 erneut als Ziel gesetzt. „Damit ein selbstbestimmtes Leben im Alter möglichst lange in gewohnter Umgebung möglich ist“. Hier bleibt die tatsächliche Umsetzung aber unkonkret. Es ist die Rede von einem Förderaufruf für „barrierefreien Wohnraum im Mietwohnungsbau für volljährige Menschen mit Unterstützungs-, Versorgungs- oder Teilhabebedarf“. 2021 wurde die Förderung von barrierefreiem Wohnraum bereits sehr ähnlich festgehalten.
Sozialer Wohnungsbau
Im Koalitionsvertrag 2026 wird festgehalten, dass die Landesmittel für den Sozialen Wohnungsbau dem Finanzierungsanteil des Bundes dauerhaft entsprechen sollen. Aktuell werden die Bundesmittel mit 60 Prozent kofinanziert. Da die Bundesmittel selbst von bundesweit 3,5 Mrd. (2025) auf jeweils 4 Mrd. in (2026) und (2027) ansteigen und dann zu 100 Prozent kofinanziert werden sollen, ist ein deutlicher Anstieg der Landesmittel zu erwarten. Konkret müssten nach dem Verteilungsschlüssel 456 421 350 Euro der Bundesmittel an Baden-Württemberg gehen und entsprechend gegenfinanziert werden.
Neu ist außerdem die vorgesehene Verlängerung der Bindungsfristen. Dadurch würde sozialer Wohnraum erst deutlich später aus der Sozialbindung fallen und zu Marktpreisen vermietet werden können. In welchem Maß die Bindungsfristen erhöht werden, wurde nicht festgehalten.
Hitzeschutz
Im Koalitionsvertrag 2026 wird das erste Mal der besondere Schutz vulnerabler Gruppen im Rahmen des Hitzeschutzes erwähnt. Tiefgreifend wird das Thema aber leider nicht aufgegriffen. Es fehlt beispielsweise eine Einordnung, wo vulnerable Gruppen Hitzeschutz besonders benötigen oder konkrete Forderungen wie verbindliche Hitzeschutzpläne für Pflegeheime. „Speziell zum Schutz von vulnerablen Gruppen werden unter anderem Hitzeschutzmaßnahmen durch Begrünung und Wasser immer wichtiger“ (Koalitionsvertrag 2026).
Pflege
Im Koalitionsvertrag 2021 war noch die Rede davon, die Eigenanteile zu senken und sich auch auf Bundesebene für einen Sockel-Spitze-Tausch einzusetzen. Das fehlt im Koalitionsvertrag 2026. Vor allem mit Blick auf die bevorstehende Strukturdebatte wäre die Aufrechterhaltung einer klaren Linie an dieser Stelle wichtig gewesen.
Der flächendeckende Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger wird deutlich festgehalten. Dies war auch 2021 bereits verankert. Wie zu erwarten war, setzt der Koalitionsvertrag 2026 außerdem auf „innovative Versorgungskonzepte wie stambulant oder IstZeitPflege“.
Einzelzimmer in der stationären Pflege könnten infrage gestellt werden. Hier schreibt die Landesregierung, sie möchte „bei Neubauten mit Blick auf die Ausgestaltung und die Regelungen zum Persönlichen Wohnraum (Einzelzimmer, Doppelzimmer, Verfügungszimmer) die Erfahrungen in anderen Ländern berücksichtigen.“
Die Investitionskostenförderung in der stationären Pflege wird nicht thematisiert. Da selbst die im Koalitionsvertrag aufgeführten Forderungen unter Finanzierungsvorbehalt stehen, ist auch mit politischem Druck keine grundlegende Veränderung bei der Investitionskostenförderung zu erwarten.
Gesundheit
Dass Medizinische Versorgungszentren (MVZ) überhaupt thematisiert werden, ist im Koalitionsvertrag 2026 neu. Begrüßenswert ist dabei, dass freiberufliche sowie kommunal oder genossenschaftlich getragene MVZs besonders hervorgehoben werden. Mit dem Förderprogramm „Landärzte“ sollen genossenschaftlich organisierte und gemeinwohlorientierte MVZ gefördert werden.
2021 wurde noch ein Bekenntnis zu einem „barrierefreien Zugang zu einer qualitätsgesicherten integrativen Medizin für alle“ festgehalten. Das Wort „Barrierefreiheit“ fällt im Koalitionsvertrag 2026 im direkten Zusammenhang mit Gesundheit leider nicht mehr.