Kategorie Kinder und Jugendliche Frauen

Kindererziehungszeiten: Wann Antrag stellen?

Frauen in Baden-Württemberg erhalten als langjährig Versicherte im Durchschnitt fast ein Drittel weniger gesetzliche Rente als Männer. Einer der häufigsten Gründe ist, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung oft unterbrechen oder reduzieren. Deshalb sind Frauen auch besonders von Altersarmut betroffen.

Blick in ein Wohnzimmer, die Sonne scheint herein, auf dem Teppich sitzen Mutter und Vater mit ihren zwei Kindern und spielen mit ihnen lachend das Spiel "Mensch ärgere dich nicht".
Frauen sind weit häufiger von Altersarmut betroffen, weil sie meist die Kindererziehung übernehmen. © iStock.com/AleksandarNakic

Gut zu wissen!

Gewisse Zeitspannen für die Kindererziehung haben eine direkte Auswirkung auf die Höhe der Rente oder auch darauf, dass überhaupt ein Rentenanspruch entsteht, für den es eine bestimmte Mindestversicherungszeit braucht.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg gibt Tipps

Wie viel wird mir pro Kind bei der Rente angerechnet?

Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet Ihnen bestimmte Zeitspannen der Kindererziehung so an, als hätten Sie in dieser Zeit eigene Rentenbeiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Dafür können Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. 

Umgerechnet erhöht ein Jahr Kindererziehung die Rente ungefähr um 39,32 Euro pro Monat.

Neben den Kindererziehungszeiten können auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für jedes Kind im Umfang von zehn Jahren anerkannt werden. Durch sie werden Lücken in der Versicherungsbiografie geschlossen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen.

Wer bekommt diese Zeiten?

Die Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden nur einem Elternteil zugeordnet. Und zwar demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Bei gemeinsamer Erziehung, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält die Mutter grundsätzlich die Kindererziehungszeit. Die Eltern können die Erziehung auch untereinander aufteilen oder ganz dem Vater zuordnen. Hierzu ist eine übereinstimmende Erklärung für die Zukunft erforderlich. 

Werden Kindererziehungszeiten automatisch angerechnet?

Nein. Sie müssen bei der Anerkennung selbst aktiv werden, sonst zählen diese Zeiten nicht für die Rente. Wichtig: Haben Sie bereits einen Antrag gestellt, brauchen Sie das nicht erneut zu tun. 

Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe?

Sie sollten in Ihrem Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick behalten. Dabei empfiehlt Ihnen die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung BW die unkomplizierte Nutzung von Externer Link:Mein Kundenportal – darüber können Sie Ihren Versicherungsverlauf
einsehen und herunterladen sowie alle ihre Anliegen im Rahmen der gesetzlichen Rente über einen Zugang regeln.

Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten melden?

Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag – bekannt auch alsExterner Link: Formular V0800 – kann bequem mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) gestellt werden. 

Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung (Formular V0820) sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.