„Bleibt hartnäckig und kämpft!“

Eltern von Kindern mit Behinderung müssen oftmals für die Leistungen kämpfen, die ihnen zustehen. Die Sozialrechtsberatung des Sozialverbands VdK unterstützt dabei. So zum Beispiel im Ortsverband Tennenbronn: Vorsitzende Helga Müller hat für ein Kind mit Down-Syndrom gekämpft und gemeinsam mit dem VdK-Sozialrechtsberater eine Erhöhung des Pflegegrads von 2 auf 4 erreicht. Hier erzählt sie die ganze Geschichte.

Baby mit Down-Syndrom lacht glücklich, als seine Mutter es in die Luft hebt
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Maxi (Name geändert) ist in der Corona-Zeit mit dem Down-Syndrom zur Welt gekommen. Das Kind hatte außerdem einen schweren Herzfehler und wurde zeitweise mit einer Sonde ernährt. Das Trinken ist noch heute schwierig.

Maxi war lange im Krankenhaus. Die Mutter ist Krankenschwester und hat ihr Kind im Krankenhaus oft selbst versorgt. Bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Maxi wurde in Pflegegrad 3 eingestuft – was sicher zu wenig war. Ein Widerspruch der Mutter wurde zunächst abgebügelt. Nach 18 Monaten wurde Maxi dann sogar auf Pflegegrad 2 heruntergestuft. Ein weiterer Widerspruch folgte mit einer Selbstauskunft an den Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst). Maxi blieb in Pflegegrad 2. Jetzt waren die Eltern mit der Situation und dem Krankheitsbild an den Grenzen ihrer Belastbarkeit. 

Bekannte rieten der Familie, sich doch mit dem VdK in Verbindung zu setzen, um dort Unterstützung zu erhalten. Im September 2023 ist Maxi in den VdK eingetreten.
 

Pflegegraderhöhung für Kind mit Down-Syndrom

Der VdK-Sozialrechtsberater hat einen Antrag auf Pflegegraderhöhung auf Pflegegrad 4 gestellt mit Wirkung ab dem 18. Lebensmonat. Das erste Gutachten des MDkurz fürMedizinischer Dienst vor Ort erfolgte im Beisein der VdK-Ortsvorsitzenden. Das Ergebnis: Pflegegrad 3. Der VdK reichte Widerspruch gegen dieses Gutachten ein. Mit Erfolg! Maxi bekommt nun rückwirkend ab dem 18. Lebensmonat eine Höherstufung ihres Pflegegrades von 2 auf 4. 

„Eltern, Bekannte und Vorsitzende von VdK-Ortsverbänden: Prüft unbedingt die Pflegegrade von Kindern mit Down-Syndrom oder anderen Behinderungen!“, rät die VdK-Ortsvorsitzende von Tennenbronn Helga Müller eindringlich. „Fakten und Hartnäckigkeit zahlen sich tatsächlich aus!“