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In der Praxis privat zahlen?

Die VdK-Patientenberatung in Stuttgart berät rund um gesundheitsrechtliche, medizinische oder psychosoziale Themen. Einige Fragen kommen dabei immer wieder auf. Ein Dauerbrenner: Die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Denn die Kosten, die für IGeL anfallen, sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung – sie müssen privat bezahlt werden. 

Zwei Hände halten einen niedlichen Igel.
Auch der Namensvetter im Gesundheitssystem hat Stacheln: Es gibt viele medizinische Untersuchungen und Behandlungen, die als IGeL-Leistung extra bezahlt werden müssen. © iStock.com/Evgeny-Tkachev

Viele Versicherte fragen sich daher, ob die IGeL-Leistungen wirklich notwendig sind. So auch Isabelle Wagner (Name von der Redaktion geändert). Wagner ist 34 Jahre alt und geht regelmäßig zur Früherkennungs-Untersuchung zu ihrer Frauenärztin. Beim letzten Termin hat ihre Gynäkologin die sogenannte Dünnschichtzytologie (auch „Thin Prep“ genannt) empfohlen. Diese sei die „bessere“ mikroskopische Untersuchungsmethode und werde nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Kassenleistung sei der sogenannte Pap-Test. 

Weil sie die Untersuchung selbst zahlen muss, lehnt Wagner sie ab. Doch im Nachhinein ist sie verunsichert, ob es auch die richtige Entscheidung war. Daher wendet sie sich an die VdK-Patientenberatung: „Das Ergebnis das Pap-Testes war bei mir unauffällig. Aber ist das Ergebnis des Pap-Testes auch wirklich zuverlässig?“, möchte sie von VdK-Patientenberaterin Željka Pintarić wissen.

Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs als IGeL-Leistung

„Ziel der Früherkennung ist – wie der Name schon sagt – Zellveränderungen frühzeitig zu entdecken. Diese Zellveränderungen entstehen bei Gebärmutterhalskrebs oder stellen eine Vorstufe davon dar. Bei dem Pap-Test werden Schleimhautzellen an Gebärmutterhals und Muttermund abgestrichen und direkt auf einem Glasobjektträger abgestreift. Bei der Dünnschichtzytologie wird ebenfalls ein Abstrich gemacht. Dieser wird allerdings nicht direkt ausgestrichen“, erklärt Pintarić. 

Sie führt weiter aus, dass die Zellen vorher „ausgewaschen“ werden. Das bedeutet: Der Abstrich wird in einer speziellen Flüssigkeit aus dem Instrument ausgespült, bevor er auf den Objektträger aufgebracht wird. Pintarić: „Hierbei werden störende Faktoren wie Blut und Schleim herausgewaschen. Die Dünnschichtzytologie bietet einen Vorteil bei besonders schwer beurteilbaren Abstrichen. Dadurch können eventuell notwendige Kontrollabstriche im Vergleich zum Pap-Abstrich vermieden werden.“

Warum übernimmt nicht die Krankenkasse die Kosten?

Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet darüber, ob eine medizinische Leistung in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen aufgenommen wird. Er sieht keine Unterschiede in Hinblick darauf, wie zuverlässig die Dünnschichtzytologie und der Pap-Test Gebärmutterhalskrebs und dessen Krebsvorstufen erkennen können.

Vorsicht bei IGeL-Leistungen

VdK-Patientenberaterin Pintarić weist Wagner jedoch auch darauf hin, dass die Gynäkologin die Dünnschichtzytologie nicht als Privatleistung hätte anbieten dürfen. Denn: „Gesetzlich krankenversicherte Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren erhalten eine Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs mittels Pap-Test oder mittels Dünnschichtzytologie einmal jährlich als Kassenleistung. Bei Frauen ab 35 Jahren ist eine kombinierte Testung aus Pap-Test oder Dünnschichtzytologie und einem Test auf humane Papillomviren (HPV-Test) alle drei Jahre vorgesehen.“

Die Dünnschichtzytologie ist demnach im Rahmen des Früherkennungsprogramms eine Kassenleistung. Sie darf gesetzlich versicherten Frauen nicht privat in Rechnung gestellt werden. Die Dünnschichtzytologie ist ausschließlich im untersuchungsfreien Zeitraum eine IGeL-Leistung – also außerhalb des von den Krankenkassen bezahlten Früherkennungsprogramms.