Bildungszeit für VdK-Ehrenamtsschulungen
Seit Donnerstag, 24. Oktober, ist der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. offiziell anerkannter Träger für Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der VdK-Ehrenamtsschulungen können zukünftig bis zu fünf Tage Bildungszeit pro Jahr bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Diese Möglichkeit gilt ab sofort und kann somit für das neu veröffentlichte Schulungsprogramm 2025 genutzt werden.
Anerkannter Träger für Qualifizierungsmaßnahmen
Das neue Schulungsprogramm 2025 bietet neben einer Vielzahl an spannenden Präsenzschulungen auch flexible Online-Kurse. Das Programm umfasst neben allgemeinen Angeboten nun auch spezifische Schulungen für einzelne Ämter, um gezielt auf die jeweiligen Anforderungen im Ehrenamt einzugehen.
Für eine Teilnahme an den VdK-Ehrenamtsschulungen ist ein Ehrenamt im Sozialverband VdK oder in einer anderen Organisation Voraussetzung. Jedoch gelten unterschiedliche Kosten: Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg bezuschusst die Schulungen für eigene VdK-Ehrenamtliche. Externe Teilnehmer, die bei einer anderen Organisation ehrenamtlich tätig sind, zahlen etwas höhere Teilnahmegebühren.
Bildungszeit
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch auf Weiterbildung. Hierfür können sie sich von ihrem Arbeitgeber bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen lassen. Die Freistellung von der Arbeit erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Dies ist jedoch nur bei Fortbildungen möglich, die von Qualifizierten Bildungsträgern angeboten werden.