Bericht zum Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG)
Am Mittwoch, 4. Februar 2026, wurde das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) im Landtag beschlossen. Ziel der Neuregelung ist eine Entbürokratisierung des Heimrechts und damit die Entlastung von stationären Einrichtungen für Pflegebedürftige Menschen, ihren Angehörigen und Menschen mit Behinderungen – ein Ziel, das wir als Sozialverband VdK Baden-Württemberg ausdrücklich begrüßen. Die Entlastung darf jedoch nicht zu einer Mehrbelastung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen führen. Aus diesem Grund sehen wir Teile des Gesetzes sehr kritisch.

Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
Durch das TPQG werden Mitwirkungsrechte in der stationären Pflege sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe beschnitten. Heimbeiräte verlieren den Großteil ihrer bisherigen, in der Landesmitwirkungsverordnung verankerten Rechte. So entfällt beispielsweise die Verpflichtung der Heime, den Heimbeirat frühzeitig über wichtige Bewohnerangelegenheiten zu informieren. Durch den Wegfall entsteht Rechtsunsicherheit darüber, wie Mitwirkung gestaltet werden muss und welche Rechte den Bewohnerinnen, Bewohnern und Ehrenamtlichen zukünftig zustehen.
Sicherheit in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Darüber hinaus verschlechtert sich die Sicherheit in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (ABWGs). Bisher konnten sich Bewohnerinnen und Bewohner an die Heimaufsicht wenden, beispielsweise bei Vertragsbrüchen durch den Träger oder wenn bauliche Standards nicht eingehalten wurden.
In Zukunft ist die Heimaufsicht nicht mehr zuständig. Bauliche Mindeststandards entfallen und Bewohnerinnen und Bewohner sind gezwungen, bei Vertragsbrüchen individuell zu klagen. Aufgrund finanzieller Risiken und der strukturellen Abhängigkeit vom Träger stellt eine Klage eine enorme Hürde dar, die in der Praxis selten genommen wird.
VdK-Hinweis
Werden Leistungen durch den Pflegedienst nicht wie vereinbart erbracht, bleiben die Pflegekasse und der Medizinische Dienst weiterhin die zuständigen Ansprechpartner.
Politischer Einsatz und Erfolge des Sozialverbands VdK
Gemeinsam mit 14 anderen Verbänden, wie der LAG Selbsthilfe, dem Landespflegerat und der Landesarbeitsgemeinschaft betreutes Wohnen (LABEWO), vertreten wir unsere Forderungen bereits seit einem Jahr gegenüber der Landesregierung und Sozialminister Lucha. Unter anderem hatte unser Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz die Möglichkeit, unsere Position in der öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss des Landtags darzulegen.
Durch unseren Druck konnten wir wichtige Nachbesserungen erreichen:
- Ombudsstelle: Es wird eine Ombudsstelle für Bewohnerinnen und Bewohner in ABWGs eingerichtet. Sie fängt den Wegfall der Heimaufsicht als niederschwellige Schlichtungs- und Ansprechstelle teilweise auf, besitzt jedoch keine direkten Durchsetzungsmöglichkeiten. Im Zweifel muss auf eine individuelle Klage zurückgegriffen werden.
- Anzeigepflicht für Wohngemeinschaften: Für ambulant betreute Wohngemeinschaften bleibt die Anzeigepflicht bestehen. ABWGs müssen vor der Inbetriebnahme gemeldet werden. Das ermöglicht den Gemeinden eine bessere Übersicht für ihre Pflegestrukturplanung. Billiganbieter mit unwürdigen Standards können zumindest nicht komplett unbemerkt entstehen.
- Stärkung der Mitwirkung durch Fürsprecher und Angehörige: Die Landesregierung hat auf unseren Druck hin festgehalten, dass Mitwirkung nicht nur verpflichtend ist, wenn dies von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewünscht wird, sondern auch wenn dies die An- und Zugehörigen wünschen.
Wir lassen die Pflegequalität nicht aus den Augen
Unsere Aufgabe ist es nun, die praktischen Auswirkungen auf die Qualität der Mitwirkung in stationären Einrichtungen und die Pflege- und Lebensqualität in den Wohngemeinschaften genauestens zu beobachten. Die Landesregierung ist in der Pflicht, bis spätestens zum 30. Juni 2028 über die tatsächlichen Entwicklungen durch das neue TPQG zu berichten.