Behandlungsfehler sind in Baden-Württemberg selten
Jeder einzelne Behandlungsfehler ist einer zu viel. Doch die gute Nachricht für Baden-Württemberg: Hier ist die Zahl der Behandlungsfehler „äußert gering“, wie die Landesärztekammer Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung erklärt.

Externer Link:Zahl von Behandlungsfehlern im Land gering
Bei den vier Gutachterstellen im Bereich der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurden im Jahr 2024 insgesamt 332 Verfahren mit einer Sachentscheidung abgeschlossen. Bei 80 der 332 Sachentscheidungen wurde ein Behandlungsfehler bejaht. Das entspricht einem Anteil von 24,1 Prozent.
Gutachter prüfen sorgfältig
In Stuttgart, Reutlingen, Karlsruhe und Freiburg gibt es die „Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht“. Ihr gehören neben dem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt zwei ärztliche Mitglieder an. Sie prüfen als unabhängiges Gremium bei einem gemeldeten Verdacht auf einen Behandlungsfehler den jeweiligen Fall. Für die Patienten ist dieses Verfahren kostenfrei.
Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg: „Die Kommissionen klären […] objektiv, ob eine gesundheitliche Einschränkung Folge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ist. Falls dies der Fall ist, kann dieses Gutachten zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen Arzt und Patient beitragen. Dadurch wird beiden Seiten ein risikoreiches, belastendes und oft teures Gerichtsverfahren erspart.“
Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen sind Empfehlungen. In einer Mehrzahl der Fälle können sie die Fragen abschließend klären. Wenn Patient oder Ärztin beziehungsweise Arzt mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, ist noch der Weg über das Gericht möglich.