Änderungen im Sozialrecht 2026
Zum Jahreswechsel 2026 treten in Deutschland wieder bedeutende Änderungen für gesetzlich Versicherte in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen von A bis Z gibt es hier für Sie im Überblick!

Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Arbeitslosenversicherung steigt auf 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich).
Auszahlung der Sozialleistungen
Eine Barauszahlung der Sozialleistungen soll in Zukunft nicht mehr möglich sein!
Die Überweisung auf ein Girokonto soll Standard werden. Barzahlungen sollen dann nur noch in Ausnahmefällen gestattet sein – zum Beispiel, wenn den Leistungsempfängerinnen und -empfängern eine Kontoeröffnung nicht möglich ist.
Die Ausnahmeregelung soll bei der Rentenauszahlung komplett entfallen.
Kindergeld und Kinderkrankengeld
Das Kindergeld erhöht sich zum Jahresanfang um vier Euro von 255 Euro auf 259 Euro – also jährlich pro Kind 48 Euro mehr.
Verlängerung des Kinderkrangelds
Eltern haben weiterhin Anspruch auf bis zu 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil (maximal 35 Tage im Jahr für alle Kinder). Für Alleinerziehende gelten 30 beziehungsweise maximal 70 Arbeitstage jährlich.
Kranken- und Pflegeversicherung
- Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich).
- Außerdem steigt der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung 2026 von aktuell 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent.
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum Jahresanfang von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich damit auf 603 Euro monatlich (bisher 556 Euro).
Minijob-Befreiung
Sie haben sich bei Ihrem Minijob gegen die Zahlung der Beiträge für die Rentenversicherung entschieden? Dann haben Sie bald einmalig die Möglichkeit, diese Entscheidung mit Wirkung für die Zukunft rückgängig zu machen.
Diese Regelung wird im Laufe des Jahres 2026, frühestens ab Juni, in Kraft treten.
Rentenversicherung
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt auf 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich).
- Die Möglichkeit zur Barauszahlung der Rente entfällt.
Fallmanagement bei der Rentenversicherung
Ein individuelles Fallmanagement bei den Rentenversicherungsträgern soll in Zukunft gesundheitlich beeinträchtigte Personen bei der beruflichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen und begleiten.
Wann genau das individuelle Fallmanagement eingeführt werden soll, steht jedoch noch nicht fest.