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So helfen wir im Sozialrecht
Unsere Externer Link:Beratung im Sozialrecht ist grundsätzlich kostenlos und durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Steht ein Widerspruchs- oder Klageverfahren an, kann sich das ändern: Externer Link:Mögliche Kosten werden zunächst von Ihrem VdK-Juristen individuell ermittelt und es wird geprüft, ob eine kostensenkende Hilfsbedürftigkeit besteht. Wird ein Fall gewonnen, übernimmt die Gegenseite die anfallenden Kosten.
Unsere Mitgliedsbeiträge
Hauptmitglied: | 72,00 € pro Jahr |
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Ehegatten, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder**: | 36,00 € pro Jahr |
Jungmitglieder (bis 35 Jahre): | 36,00 € pro Jahr |
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel: | 36,00 € pro Jahr [Nachweis erforderlich] |
weitere Kinder**: | 18,00 € pro Jahr |
Familie*** (Ehepartner und Kind(er)): | 126,00 € pro Jahr |
Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich, alle 6 Monate oder alle 3 Monate beglichen werden.
** Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Nachweis erforderlich.
*** Voraussetzung für eine Familienmitgliedschaft ist, dass dem Ehepartner/Kind ein Hauptmitglied vorausgeht.
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Beratungen und Angebote
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Gut zu wissen
Der VdK-Mitgliedsbeitrag ist bei der Lohn- und Einkommenssteuer abzugsfähig. Externer Link:Weitere Informationen zur Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrages finden Sie hier.