Schließung der Notfallpraxis in Calw
Die Meldung, dass die Kassenärztliche Vereinigung plant, weitere Notfallpraxen zu schließen sorgt für viel Verärgerung in der Bevölkerung. Dass unser Gesundheitssystem dringend reformiert werden muss, steht außer Frage, jedoch einen Kahlschlag in den Notfallpraxen anzustreben ist nicht hinzunehmen.
So wird nach der Krankenhausreform der ländliche Raum noch einmal massiv in der medizinischen Versorgung benachteiligt. Die Kassenärztliche Vereinigung muss ihren Versorgungsauftrag auch für den ländlichen Raum ernst nehmen. Mit der geplanten Schließung weiterer Notfallpraxen wird dieser infrage gestellt
Wenn eine Notfallpraxis geschlossen wird, ist es doch mehr als selbstverständlich, dass die betroffenen Personen sich in der Notfallambulanz melden. Dies führt dazu, dass die bisher schon sehr stark belastete Notfallambulanz mit weiteren Patienten überlastet wird und die Notaufnahmen nicht mehr zu bewältigen sind.
Muss es zuerst soweit kommen, dass ein nicht mehr gut zu machender Fall eintritt, bis verantwortliche Politiker und Vereinigungen die Konsequenzen ernst nehmen und sich konstruktiv über die weitere Vorgehensweise unterhalten. Mit den Ausreden, des Sozialministers, dass er dafür nicht zuständig sein soll, weil die Vorgaben vom Bund gemacht werden ist es nicht getan. Als oberste Aufsichtsbehörde der Kassenärztlichen Vereinigung muss er hier seine Pflicht zum Einschreiten wahrnehmen.
Die betroffenen Patienten haben im Ernstfall keine Zeit zu überlegen, wer nun für was verantwortlich ist. Es ist an der Zeit, dass endlich unsere gewählten Volksvertreter sich an einen Tisch setzen und dieses offensichtliche Manko einer Lösung zuführen.
Nach der neuen Regel sollen 95 Prozent der Menschen im Südwesten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen können. Alle anderen sollen maximal 45 Minuten fahren müssen. Gerade ältere und weniger begüterte Menschen verfügen häufig über kein Auto werde massiv benachteiligt denn es ist höchst zweifelhaft, dass diese Zeiten auch mit dem ÖPNV erreicht werden können.
Aber die Gesundheitsvorsorge muss für jeden Bürger gelten und es darf nicht sein, dass ein Erkrankter noch mehrere Stationen abfahren muss bis ihm in seiner misslichen Lage geholfen wird.