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Stimmen Sie dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zu!

Von: R. Schwarz

Der Bundesrat wird am kommenden Freitag, 12. Mai, über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes abstimmen. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. begrüßt den Gesetzesentwurf und appelliert an die Landesregierung, den inklusiven Arbeitsmarkt stärker zu fördern und der Gesetzesänderung zuzustimmen.

Ein Mann mit Down-Syndrom serviert einer Frau in einem Café, in dem er arbeitet, ein Brötchen.
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Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes soll mehr Menschen mit Behinderung eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die gar keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, soll außerdem eine vierte Staffel bei der Ausgleichsabgabe eingeführt werden. Diese gesonderte Staffel der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die vollumfänglich gegen die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen verstoßen, begrüßt der VdK-Landesverband Baden-Württemberg im Besonderen. „Damit wird eine langjährige Forderung des Sozialverbandes VdK umgesetzt! Denn nach wie vor erfüllt jeder vierte Betrieb in Deutschland die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung nicht“, so der Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz.

Der VdK Baden-Württemberg spricht sich ebenfalls für die in dem Gesetzesentwurf enthaltene Änderung zum ausschließlichen Einsatz der Ausgleichsabgabe auf dem ersten Arbeitsmarkt aus.

Die Abschaffung der Bußgeldvorschrift bei Verstößen gegen die Beschäftigungspflicht kritisiert der VdK-Landesverband jedoch, denn: „Trotz Fachkräftemangel steigt die Zahl der Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, stetig an. Sogar das Land Baden-Württemberg verfehlt seit Jahren die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5 Prozent“, erklärt Hotz. Insgesamt erfüllen 45.000 Unternehmen in Deutschland die Beschäftigungsquote nicht, 26.000 davon haben trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen Menschen mit Behinderung eingestellt. Hotz: „Auch deswegen finden wir die Abschaffung der Bußgeldvorschrift bei Verstößen inakzeptabel!“

Aus Sicht des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e.V. überwiegen jedoch die positiven Aspekte des Gesetzentwurfes deutlich. Das angestrebte Ziel, die Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern, wird erreicht. Daher appelliert der Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz an die Landesregierung von Baden-Württemberg, dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen und insbesondere nicht durch eine Enthaltung oder Ablehnung die Einführung der vierten Stufe der Ausgleichsabgabe zu verhindern.