Kategorie Aktuelle Meldung Sozialrecht

VdK-Schließzeiten

Von: Rebecca Schwarz

Zum Jahresende ermöglicht der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Feiertage in Ruhe und im Kreise ihrer Familien zu verbringen. In dieser Zeit stehen gemeinsames Erholen und Krafttanken für das kommende Jahr im Vordergrund. Um dies zu ermöglichen, bleiben die VdK-Beratungsstellen sowie die verschiedenen VdK-Einrichtungen über Weihnachten und den Jahreswechsel für einige Tage geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen auch Ihnen eine entspannte und besinnliche Zeit.

Kamin im Hintergrund, vorne zwei paar Füße in dicken Socken zu sehen, die ihre Füße wärmen
© iStock.com/CircleCreativeStudio

Die Hauptgeschäftsstelle in Stuttgart und die Bezirksgeschäftsstellen in Freiburg, Heidelberg und Tübingen sowie alle Externer Link:34 VdK-Beratungsstellen (von Aalen bis Waldshut-Tiengen) sind von Dienstag, 24. Dezember 2024, bis Mittwoch, 1. Januar 2025 geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, gelten wieder die regulären Öffnungszeiten ­ mit Ausnahme von Montag, 6. Januar 2025.

Auch die VdK Service GmbH Baden-Württemberg in Stuttgart, inklusive des VdK-eigenen Reisebüros „VdK Reisen“ und der Servicestelle für ERGO-Versicherungen, bleibt in diesen Zeiten geschlossen.

Spezielle Öffnungszeiten

Die VdK Patienten- und Wohnberatung in der Gaisburgstraße 27 in Stuttgart, hat von Montag, 23. Dezember 2024, bis Montag, 6. Januar 2025 geschlossen. Sie öffnet wieder am Dienstag, 7. Januar 2025. Die Beratungsstelle der VdK-­Wohnberatung in Radolfzell schließt über die Jahre bereits am Freitag, 20. Dezember 2024 und nimmt den Betrieb ebenfalls am Dienstag, 7. Januar 2025 auf.

VdK-Hinweis bei Fristsachen

In dringenden Fristangelegenheiten können Sie selbst tätig werden: Hierfür stehen online Externer Link:ausfüllbare Formulare für Widerspruch und Klage zur Verfügung. Nutzen Sie diese gerne während unserer Schließzeiten.

Die Begründung durch den Sozialverband VdK kann zeitnah, nach Prüfung der Rechtslage, nachgereicht werden.