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Hotz: „Das reicht nicht aus!“

Von: Rebecca Schwarz
  • VdK Baden-Württemberg begrüßt die Verdopplung des Heizkostenzuschusses
  • Weitere Entlastungen insbesondere für Rentnerinnen und Rentner sind notwendig

Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht unter anderem einen einmaligen Heizkostenzuschuss sowie einen Coronazuschuss für Bedürftige vor. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. begrüßt die finanzielle Hilfe für ärmere Menschen und Familien, weist jedoch darauf hin, dass die geplanten Zuschüsse die steigenden Energiekosten sowie die aktuelle Inflationsrate bei weitem nicht kompensieren.

„Wir brauchen langfristige Lösungen, um arme Haushalte sowie Geringverdienende zu entlasten“, erklärt Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des VdK Baden-Württemberg, und führt weiter aus: „Die Preissteigerungen für Heizöl und Erdgas belasten insbesondere einkommensschwächere Haushalte. Ihre Heizkosten sind prozentual betrachtet im Vergleich zum monatlichen Nettoeinkommen am höchsten.“ Ein geändertes Konsumverhalten oder Einsparungen in anderen Lebensbereichen zur Kompensation der steigenden Kosten seien für die betroffenen Personen schlichtweg nicht möglich.

Die von der Ampel-Regierung beschlossene Verdopplung des Heizkostenzuschusses zeigt zwar, dass die Forderungen der Sozialverbände bei der Bundesregierung angekommen sind, unabhängig davon sei jedoch eine dauerhafte Lösung notwendig. Der einmalige Zuschuss in Höhe von 270 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld reiche noch nicht aus, so der VdK-Landesverband – zumal weitere Kostensteigerungen absehbar sind.

Stattdessen müssen bei der Wohngeldberechnung die tatsächlich entstandenen Kosten für Heizung und Warmwasser berücksichtigt werden. Weiterhin muss eine Entlastung bei den steigenden Energiekosten erfolgen, die nicht nur für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung, sondern für zahlreiche Haushalte in Deutschland eine finanzielle Mehrbelastung darstellen.

Um den Preissteigerungen entgegenzuwirken, fordert der Sozialverband VdK weiterhin eine grundsätzliche Neuberechnung sowie Erhöhung der Regelsätze für Hartz IV und in der Grundsicherung. Hotz: „Die Regelsätze reichten bereits vor den aktuellen Kostensteigerungen durch Inflation und der notwendigen Energiewende nicht aus, um die Bedarfe des täglichen Lebens zu decken.“ So betrug beispielsweise die Erhöhung des Regelsatzes auf 449 Euro für Alleinstehende zum Jahreswechsel lediglich 0,67 Prozent – und ist somit nicht ausreichend, um die Inflationsrate von etwa 5,1 Prozent auszugleichen, deren Entwicklung zudem unklar ist und in Zukunft noch weiter steigen könnte.

Zudem fehlten bei dem Entlastungspaket Maßnahmen zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern mit geringen Renten. Steigende Energiekosten und Lebensmittelpreise minderten konstant die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. „Daher müssen zügig Rentenanpassungen in Kraft treten, um die Inflationsrate auszugleichen“, so Hotz. Der VdK-Landesverband fordert daher, den Nachholfaktor weiter auszusetzen, durch den das Rentenniveau abgesenkt wird, sowie die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen für Bestandserwerbsminderungsrentner noch dieses Jahr umzusetzen.

Die Erhöhung der Fernpendlerpauschale betrachtet der Sozialverband VdK kritisch: „Diese kommt lediglich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute. Dabei sind auch Menschen im Rentenalter auf das Auto angewiesen und brauchen eine Entlastung“, erklärt Hotz. Die von Finanzminister Christian Lindner geplante Spritpreisbremse lehnt der VdK-Landesverband dagegen komplett ab, da von dieser auch Menschen profitieren, die auf den Zuschuss gar nicht angewiesen sind. „Das investierte Geld fehlt dann wieder an anderen Stellen, wo es zur Beseitigung sozialer Missstände dringend benötigt wird. Darüber hinaus konterkariert die Spritpreisbremse die ökologischen Bemühungen der Bundesregierung“, befürchtet Hotz.