Hotz: „Baden-Württemberg ist Schlusslicht bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen!“
- Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung konstant unter 5 Prozent
- VdK Baden-Württemberg fordert aktive Förderung langzeitarbeitsloser Menschen mit Behinderung
Das Land Baden-Württemberg verfehlt seit Jahren die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung: Seit 2019 sank sie im Jahresdurchschnitt von 4,46 Prozent auf 4,24 Prozent in 2020. Für das Jahr 2021 beträgt die errechnete Beschäftigungsquote nur noch 4,12 Prozent. Auch der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration befasste sich am Mittwoch, 21. Juni, mit dem Thema. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. kritisiert die fehlende Vorbildfunktion des Landes und fordert die Landesregierung auf, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen und den Trend umzukehren.
„Jahr für Jahr sinkt die Beschäftigungsquote des Landes. Dabei hatte sich die Landesregierung freiwillig das Ziel gestellt, eine Quote von sogar 6 Prozent zu erreichen!“, so Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des VdK Baden-Württemberg.
Der Aussage von Sozialminister Manfred Lucha über einen Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern für offene Stellen widerspricht der VdK-Landesverband: „Menschen mit Behinderung sind viel öfter von Arbeitslosigkeit betroffen“, erklärt Hotz. Der Abstand bleibt seit Jahren stabil: So liegt die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung ca. 4,5 Prozent über der allgemeinen Arbeitslosenquote. Im Jahresdurchschnitt 2022 waren deutschlandweit insgesamt 163.507 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, sie machen damit 6,8 Prozent aller arbeitslosen Menschen aus. „Wenn die Landesregierung meint, es gäbe zu wenig Bewerber, muss aktiv bei der Förderung langzeitarbeitsloser Menschen mit Behinderung angesetzt werden!“, mahnt Hotz.
Zudem sind Akademiker öfter von Arbeitslosigkeit betroffen, wenn sie eine Behinderung haben. Dazu Hotz: „Auch schwerbehinderte Menschen, die sehr gut ausgebildet sind, bekommen keinen Arbeitsplatz. Gerade die öffentliche Verwaltung hat hier eine besondere Vorbildfunktion!“
Der VdK Baden-Württemberg begrüßt in diesem Zusammenhang das vom Bund erlassene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Mit diesem kommt endlich eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe, die der Sozialverband VdK lange gefordert hatte. „Teilhabe entscheidet sich auf dem Arbeitsmarkt“, bemerkt Hotz: „In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht mehr erlauben, auf Menschen mit Behinderung zu verzichten!“
Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes soll Menschen mit Behinderungen nicht nur soziale Teilhabe ermöglichen, sondern auch angesichts des Fachkräftebedarfs von Bedeutung sein. Der VdK-Landesverband diskutiert auf der Externer Link:SBV-Konferenz am Mittwoch, 5. Juli, mit Kai Burmeister, Vorsitzender DGBkurz fürDeutscher Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg, ob das Gesetz seinem Zweck gerecht werden kann.
Anmerkung an die Redaktionen: Die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung-Konferenz ist eine landesweite Schulung für Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen sowie Mitglieder von Betriebs- und Personalräten. Veranstalter ist der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. Die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung-Konferenz findet dieses Jahr zum 20. Mal statt und vermittelt fundiertes Wissen zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung in Unternehmen, Betrieben und Behörden. Über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dieses Jahr zur SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung-Konferenz erwartet. Im Foyer der Harmonie Heilbronn findet parallel eine öffentliche Reha- und Gesundheitsmesse mit rund 40 Ausstellern statt.