Kategorie Behinderung

„Herr Kretschmann: Stellen Sie sich weiter konsequent vor die Schwachen in unserer Gesellschaft!“

Von: Julia Nemetschek-Renz

„Herr Kretschmann, es verwundert uns doch sehr, dass Sie das geplante Gleichbehandlungsgesetz jetzt als Bürokratiemonster bezeichnen und fallen lassen wollen. Es gibt doch wahrlich Rechtskomplexe im Land, die zuerst entrümpelt gehören, wie beispielsweise das Steuerrecht“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V.

Haus des Landtags - Vorderansicht mit Beflaggung
© LMZ-BW / Kaier

Stand: Dienstag, 1. Oktober 2024, 13:20 Uhr

„Wir fordern die Landesregierung auf, das geplante Gleichbehandlungsgesetz weiter zu planen und umzusetzen. Lassen Sie sich jetzt nicht von Bedenkenträgern abschrecken! Knicken Sie nicht ein vor Behörden, Ministerien und Wirtschaft. Stellen Sie sich weiter konsequent vor die Schwachen in unserer Gesellschaft!“, fordert Hotz. Im Bundesland Berlin gäbe es bereits seit 2020 ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz. Es sei keinesfalls ein Bürokratiemonster, durch vermittelnde Ombudsstellen würde die Bürokratie sogar entlastet, so Hotz.

„Das geplante Gleichbehandlungsgesetz ist zweifellos ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes“, sagt VdK-Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz. Diskriminierung müsse in allen Bereichen des öffentlichen Handelns konsequent bekämpft werden. Es müssten gleiche Rechte für alle gelten.

„Wir im Sozialverband VdK Baden-Württemberg wissen, dass Bürgerinnen und Bürger bei den Behörden oftmals nicht zu ihrem Recht kommen. Menschen mit Behinderungen wird ihr Grad der Behinderung aberkannt, Rentner bekommen einen falschen Rentenbescheid, die Anträge sind für Angehörige von Pflegebedürftigen zu kompliziert. Der VdK legt Widerspruch ein, klagt vor den Sozialgerichten," erklärt VdK-Landesvorsitzender Hotz. Mehr als 72.000 Mal hat der Sozialverband VdK Baden-Württemberg im Jahr 2023 sozialrechtlich beraten, über Externer Link:18,4 Millionen Euro an Rückzahlungen erstritten.

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg ist Gründungsmitglied der Initiative für ein Landesantidiskrimierungsgesetz. Das breite Bündnis aus über 60 Verbänden und Organisationen forderte die Parteien im Landtag 2021 auf, im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz zu verankern.