Kategorie Gesundheit

Erhöhtes Infektionsrisiko: Was ist mit den Testzentren?

Von: Rebecca Schwarz

Sozialverband VdK Baden-Württemberg plädiert für Ausweitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Ab 16. März 2022 gilt in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. geht dieses Gesetz jedoch nicht weit genug: Sorgen bereiten dem VdK-Landesverband die Corona-Testzentren, deren Personal zurzeit von der Impfpflicht ausgeschlossen ist.

Generell unterstützt der VdK Baden-Württemberg die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum erhöhten Schutz vulnerabler Gruppen vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Jedoch berücksichtigt das aktuelle Gesetz aus Sicht des VdK-Landesverbands zu wenig die Situation in den Corona-Testzentren. „Hier herrscht ein reger Publikumsverkehr und viele Menschen kommen tagtäglich zusammen. Deswegen ist es nicht nachvollziehbar, warum für das Personal von Testzentren keine Impfpflicht besteht“, erklärt Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz.

Das flächendeckende Angebot von Coronavirus-Tests für die Bevölkerung erachtet der VdK Baden-Württemberg als unerlässlich. „Regelmäßige Schnelltests sind in dieser Pandemie ein notwendiges Instrument für den Eigen- und Fremdschutz. Gerade deshalb sollte beim Testen auch auf den Schutz der getesteten Personen geachtet werden“, so Hotz. Um das Risiko einer Coronavirus-Infektion in den Testzentren soweit als möglich zu begrenzen, sollte die Impfpflicht daher auch Mitarbeitende umfassen, die Corona-Testungen durchführen.

Diese Maßnahme würde darüber hinaus dem Schutz von Menschen zugutekommen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und damit häufig auf zertifizierte Tests angewiesen sind. Da es sich um Bundesgesetzgebung handelt, appelliert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg an die Landesregierung, sich im Bundesrat für eine entsprechende Regelung einzusetzen.