Kategorie Gesundheit

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist in aller Munde. Bei der VdK-Patientenberatung in Stuttgart häufen sich daher auch die Anrufe zu diesem Thema: „Soll ich der elektronischen Patientenakte widersprechen?“, fragen verunsicherte Ratsuchende nach. Allerdings gibt es darauf keine richtige oder falsche Antwort. „Die passende Entscheidung müssen Sie individuell für sich selbst treffen“, erklärt VdK-Patientenberaterin Željka Pintarić.

Älteres Paar sitzt gemeinsam an einem Tisch und blickt auf einen Laptop.
Die elektronische Patientenakte (ePA) sorgt für Verunsicherung: Ohne Smartphone oder Computer bleibt vielen nur die passive Nutzung. Dazu kommen Sorgen um Datenschutz und die richtige Entscheidung – nutzen oder widersprechen? © iStock.com/Zivica-Kerekz

Die elektronische Patientenakte wird automatisch eingerichtet. Sie können für sich und Ihre minderjährigen Kinder jederzeit widersprechen. Die Akte darf dann nicht eingerichtet oder muss gelöscht werden. Ab dem 15. Geburtstag können Kinder selbst widersprechen. Wichtig ist, sich über die Vor- und Nachteile der ePA zu informieren“, weiß Pintarić.

Die Versicherten können selbst bestimmen, wem sie Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte gewähren: „Ein Widerspruch darf für Versicherte keine negativen Auswirkungen haben. Natürlich kann die elektronische Patientenakte nach einem Widerspruch zu einem späteren Zeitpunkt wiedereingerichtet werden, falls man es sich doch anders überlegt“, führt Pintarić aus.

Der Vorteil einer elektronischen Patientenakte ist, dass Gesundheitsdaten digital und jederzeit bei Bedarf zur Verfügung stehen. Im Notfall sind alle wichtigen Informationen verfügbar – beispielsweise über Vorerkrankungen, Allergien, Laborbefunde, Medikamentenliste, Röntgen-, CTkurz fürComputer-Tomographie-, MRT-Bilder. Denn im Ernstfall können Ärztinnen und Ärzte diese notwendigen Informationen oft nicht vom Patienten oder Angehörigen erfragen oder von der Hausarztpraxis anfordern. Mit der ePA wissen Klinikärzte Bescheid und können auch ihren eigenen Bericht direkt in die elektronische Patientenakte hochladen. Das erleichtert die weitere Behandlung beim Hausarzt aber auch den Facharztbesuch oder einen Arztwechsel. 

Widerspruch – ja oder nein?

Verunsichert sind Patientinnen und Patienten insbesondere wegen der Datensicherheit. Zudem sind viele Menschen auch überfordert mit der Führung der digitalen Akte, den einzelnen Widerspruchsrechten und wie sie diese umsetzen können. So ist es zum Beispiel möglich, den Zugriff auf die Akte auf eine einzelne Praxis zu beschränken. Versicherte, die selbst kein Smartphone, Tablet oder einen Computer besitzen, können die ePA zwar nutzen – aber nur passiv. 

Damit die elektronische Patientenakte ePA ein echtes Erfolgsrezept für Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem wird, müssen eventuelle Sicherheitsmängel aus der Welt geschafft werden. Auf diese Mängel hatte im Dezember unter anderem der Chaos Computer Club hingewiesen. Das fordert auch der Sozialverband VdK und kritisiert außerdem, dass viele Menschen mit Behinderung von der Nutzung der elektronischen Patientenakte ausgeschlossen sind. Hier muss dringend nachgebessert werden!

Weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte gibt es im Externer Link:VdK-Podcast „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg“. In der Externer Link:Episode „Die elektronische Patientenakte: Alles, was Sie jetzt wissen müssen“ erklärt VdK-Patientenberaterin Pintarić die Vorteile, Datenschutzfragen und wie Sie die ePA nutzen oder ablehnen können. Der VdK-Podcast ist bei allen bekannten Streamingdiensten verfügbar.

VdK-Info zur ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit 15. Januar 2025 stufenweise für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eingeführt. 

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die elektronische Patientenakte ist eine von Versicherten zu führende digitale Akte. Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. (Zahn-)Arztpraxen oder Krankenhäuser befüllen die Patientennakte mit Informationen wie zum Beispiel Medikationspläne, Laborbefunde, Arztbriefe oder Röntgenbilder. Nutzen kann man die ePA auf digitalen Endgeräten, also auf dem Smartphone oder auf dem PC oder Laptop.