Kategorie Pflege Pflege im Heim

Warum muss meine Mutter im Pflegeheim Investitionskosten bezahlen?

Mit dieser Frage wird die VdK Patienten- und Wohnberatung immer häufiger konfrontiert. Im Vertrag mit dem Pflegeheim ist die Position der Investitionskosten neben den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Pflege und Ausbildungsvergütung eine beträchtliche Summe, die für viele Ratsuchenden nicht erklärbar ist.

Ältere Frau geht mit Rollator einen Korridaor im Pflegeheim entlang
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Was sind Investitionskosten?

Die Investitionskosten dienen den Pflegeheimen zur Refinanzierung der Kosten für die Nutzung des Gebäudes und den Betrieb des Pflegeheims, erklärt Monika Müller der Tochter von Frau G. Sie ist mit dem Heimvertrag ihrer Mutter in diese VdK-Beratungsstelle gekommen, da sie nicht versteht, warum die Investitionskosten von den Pflegeheimbewohnern bezahlt werden müssen. Und sie versteht vor allem nicht, warum diese in so einem hohen Betrag anfallen. Im Falle von Frau G. liegen diese nämlich bei 489,85 Euro. 

Investitionskosten beruhen auf den tatsächlichen Kosten des Heimbetreibers, erklärt Müller. Sie sind von den Bewohnern aus eigenen Mitteln aufzubringen. Wenn hierzu die eigenen Einkünfte und das Vermögen nicht ausreichen, muss gegebenenfalls das Sozialamt unterstützend helfen. Investitionskosten sind im Normalfall nicht offen einsehbar, sondern werden vom Betreiber des Pflegeheims berechnet. Da nur die tatsächlich anfallenden Kosten weitergegeben werden dürfen, unterliegen die Investitionskosten teils erheblichen Schwankungen. Ferner sind sie vom Alter und Zustand des Gebäudes abhängig und daher in jeder Einrichtung unterschiedlich hoch. Hinzu kommen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern aufgrund von Grundstückspreisen, Baukosten und dergleichen. 

Welche Kosten fallen im Pflegeheim an?

„Sie können die Investitionskosten mit den Ausgaben der Wohnungs- oder Hauseigentümer für Investitionen, wie beispielsweise Neubau, Ausbau, Renovierung, Anschaffungen und seiner Eigenkapitalverzinsung vergleichen,“ erklärt Monika Müller. Allerdings dürfen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege keine Investitionskosten enthalten. Daher setzt sich das Gesamtheimentgelt in stationären Einrichtungen in der Regel aus den folgenden Positionen zusammen. Diese sind auch im vorliegenden Vertrag von Frau G. aufgelistet: Unterkunft, Verpflegung, Pflege, gegebenenfalls Zusatzleistungen, gesondert berechenbare Investitionskosten und die Ausbildungsumlage.

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen

Die Pflegeleistungen können je nach Pflegegrad über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Meist reicht jedoch der Betrag von der Pflegeversicherung nicht aus, um diese Kosten voll zu decken. Die Differenz, sowie die Kosten aus den anderen Positionen, sind von den Bewohnern selbst zu tragen. Bei vielen pflegebedürftigen Menschen reicht die Rente nicht zur Deckung dieser Kosten, erklärt Müller. Allein in Baden-Württemberg sind dies nahezu 28000 Menschen, welche dadurch beim Sozialhilfeträger „Hilfe zur Pflege bei vollstationärer Unterbringung“ beantragen müssen. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der VdK-Landesverband im Februar 2019 die Externer Link:Aktion „Pflege macht arm!“ gestartet. 

Pflege macht arm!

Pflegebedürftigkeit als Armutsrisiko: Wer pflegebedürftig ist und im Heim lebt, muss einen großen Anteil der Kosten selbst bezahlen. Wir fordern von der Landesregierung, pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten zu entlasten.