Kategorie Gesundheit

Studie zu möglichen Nebenwirkungen bei Herpes-Zoster-Impfung

Seit 2018 ist der Tot-Impfstoff Shingrix® zur Vorbeugung von Herpes Zoster (Gürtelrose) und postherpetischer Neuralgie, also den Schmerzen nach einer Gürtelrose, bei Personen ab 50 Jahren in Deutschland zugelassen.

Impfung in Oberarm
© iStock.com/Remains

 Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Schutzimpfung. Grundlage für die Kostenübernahme sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die STIKO empfiehlt die Herpes-Zoster-Impfung für alle Personen ab 60 Jahren sowie für Personen ab 50 Jahren mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge einer Grundkrankheit oder für Personen mit Immunschwäche. Zu diesen Erkrankungen gehören unter anderem rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen sowie Diabetes mellitus. Tritt nun nach einer Impfung der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung auf, so besteht eine Meldepflicht. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, die Fälle dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden.

Wichtig!

Unabhängig von der Meldepflicht des Arztes kann man Verdachtsfälle von Nebenwirkungen selbst online Externer Link:www.nebenwirkungen.pei.de oder telefonisch dem PEI melden. Die entsprechenden Telefonnummern finden sich in der Packungsbeilage.

Im Zusammenhang mit der Shingrix®-Impfung liegen zahlreiche Verdachtsmeldungen einer Gürtelrose sowie von ausgeprägten, teilweise bläschenförmigen Hautreaktionen, vor. Im Rahmen einer Studie will das Paul-Ehrlich-Institut klären, ob es sich in diesen Fällen um eine Nebenwirkung der Impfung handelt. Hierzu soll eine Serie von Verdachtsfällen von Herpes Zoster sowie von Hautreaktionen untersucht werden, die im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sind. Das PEI bittet daher Ärztinnen und Ärzte, an der am 15. April 2020 gestarteten Studie teilzunehmen. Deshalb ist es auch wichtig, dass sich betroffene Patienten bei Beschwerden nach einer Impfung immer zur entsprechenden Diagnose und Therapie an ihren Arzt oder ihre Ärztin wenden.

Bei Fragen: Wenden Sie sich gerne an unsere Externer Link:VdK-Patientenberatung.